Bund-Länder-Kommission II
Feldversuch zum elektronischen Rechtsverkehr beim Finanzgericht Hamburg
Zeit: | Donnerstag, 21. September 2000, 14.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Moderation: | Herr Richter am Landgericht Stich |
Referenten: | Herr Vorsitzender Richter am Finanzgericht Sterlack, Finanzgericht Hamburg Frau Drühmel, Finanzgericht Hamburg |
Das Finanzgericht Hamburg führt seit dem 2. August 1999 einen F e l d v e r s u c h zum papierlosen Rechtsverkehr durch. Erstmalig in Deutschland wird die Einreichung von Klagen und der Austausch von Schriftsätzen per e‑mail über das Internet erprobt. Der Versuch erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hamburger Finanz- und Zollverwaltung, der Steuerberaterkammer, der Rechtsanwaltskammer sowie der DATEV (Datenverarbeitung und Dienstleistung für den steuerberatenden Beruf e.G.) und dem Düsseldorfer Softwareunternehmen herbert dahm, datensysteme.
Etwa 25 Steuerberater- und Anwaltbüros beteiligen sich an dem Versuch. Sie können Klagen und Schriftsätze, die sie an ihrem PC erstellt haben, papierlos und verschlüsselt beim Finanzgericht Hamburg einreichen. Die Schriftsätze werden im Finanzgericht elektronisch sowohl in der Geschäftsstelle als auch von den Richtern am PC bearbeitet und per e‑mail an die Hamburger Finanz- und Zollämter weitergeleitet. Diese erstellen ihre Klagerwiderung ebenfalls am PC und senden sie elektronisch an das Finanzgericht Hamburg, das sie per Internet an die Prozessbevollmächtigten weiterleitet.
Ziel des Versuches ist,
- die zeitraubende und kostenträchtige Postversendung entbehrlich zu machen,
- den Aktentransport durch Wachtmeister mittels Aktenwagen innerhalb des Gerichtes entfallen zu lassen,
- den jederzeitigen Zugriff auf den Akteninhalt vom PC der Richter bzw. der Geschäftsstelle ohne zeitraubende Aktensuche zu ermöglichen und dem Bürger schnelle Auskünfte geben zu können.
Das Finanzgericht Hamburg stellt damit modernste Kommunikationsmedien für den Bürger und die Verwaltung zur Verfügung. Der konsequente Einsatz der Technik beschleunigt die Kommunikation mit dem Bürger und der Verwaltung und verbessert die internen organisatorischen Abläufe des Gerichts. Damit ist auch der erste Schritt auf dem Weg zur elektronischen, papierlosen Akte getan.