Biometrie
Authentizität mittels Biometrie im elektronischen Rechtsverkehr – Beweissicherheit und Persönlichkeitsschutz
Zeit: | Donnerstag, 26. September 2002, 16.00 Uhr |
Ort: | HS 117 |
Moderation: | Herr Ltd. Reg. Dir. Dr. Tauchert |
Referentin: | Frau Astrid Albrecht |
Dokumente: | Präsentation |
Mit zunehmender Reife biometrischer Systeme kommt deren Einsatz auch im Rahmen elektronischer Transaktionen vermehrt in Betracht. Angesichts der allgemein anerkannten Schwächen herkömmlicher Authentifizierungsverfahren nach dem Prinzip Besitz und Wissen (z.B. PIN und Karte) sind mit steigender Zahl elektronischer Transaktionen andere Verfahren erforderlich, die eine bessere Bindung an die handelnde Person und damit eine höhere Rechtsverbindlichkeit erreichen können. Inwiefern kann die Biometrie hier eine echte Alternative bieten, und unter welchen rechtlichen und technischen Voraussetzungen? Diese Frage versucht das Referat unter Berücksichtigung einiger relevanter Aspekte zu beleuchten.
Zunächst erfolgt eine kurze Einführung in die Biometrie: welche Verfahren gibt es, wie funktionieren sie, und – besonders im Hinblick auf die Rechtsverbindlichkeit elektronischer Transaktionen wichtig – welche Sicherheitsanforderungen sind zu beachten.
Im E‑Commerce können sowohl in materieller als auch prozessualer Hinsicht erhebliche nachteilige Rechtsfolgen für die Beteiligten entstehen, wenn dem Einsatz von Sicherheitstechnologien Rechtsfolgen zugebilligt werden, die noch nicht in hinreichendem Maß mit praktischen Erfahrungen begründet werden können. Am Beispiel der Regelungen der § 126a BGB und § 292a ZPO werden die möglichen Folgen der hier bestehenden Authentizitätslücke aufgezeigt und diskutiert, ob und inwiefern diese mit biometrischen Verfahren geschlossen werden könnten.
Die Kehrseite der Medaille zeigt sich spätestens mit einem Blick auf die notwendige Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes. Während auf der einen Seite der Einsatz von Biometrie nach Ansicht der Verf. die Rechtssicherheit im E‑Commerce verbessern kann, entstehen auf der anderen Seite durch die Verwendung personengebundener Merkmale Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Grundsätzlich ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch einen Einsatz von Biometrie gefährdet. Welche konkreten Gefahren hier bestehen und wie diesen begegnet werden könnte, wird im zweiten Teil des Referates diskutiert. Dabei spielt zunächst die grundsätzliche Frage nach dem Personenbezug biometrischer Daten iSv § 3 I BDSG eine Rolle. Darüber hinaus kommen weitere Aspekte bei der Verwendung von Biometrie in datenschutzrechtlicher Hinsicht in Betracht. Diese spielen nicht nur bei einem öffentlichen Einsatz dieser Technologie eine Rolle, dessen Möglichkeiten jüngst mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz entscheidend erweitert worden sind. Auch und gerade im privaten Bereich wie z.B. beim betrieblichen Einsatz sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeit der Betroffenen zu ergreifen, von denen hier einige Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.