Bund-Länder-Kommission III
Verfahrenspräsentation
Zeit: | Freitag, 27. September 2002, 09.00 — 10.30 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Referenten: | siehe untenstehend |
Elektronischer Rechtsverkehr im Finanzgericht Cottbus „ELREV-FG“
Referent:
Herr Regierungsdirektor Gerhard Ballewski, Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Während in den bisherigen Pilotprojekten zum Elektronischen Rechtsverkehr überwiegend E‑Mail-Verkehr für das Einreichen von Schriftsätzen und Unterlagen eingesetzt oder als technische Basis zugrunde gelegt wurde, wird im Land Brandenburg grundsätzlich ein „Upload-Verfahren“ eingesetzt. Der Einreicher wird identifiziert, um sichere Verbindungen mit http‑S betreiben zu können. Sofort nach dem vollständigen Dokumenteneingang in der gesetzlich vorgeschriebenen für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts erhält der Absender eine qualifizierte Bestätigung. Ferner werden XML-Informationen für die Weiterbearbeitung beim Gericht oder der Anwaltskanzlei übertragen und aufbereitet.
Das Verfahren ELREV wird in Abstimmung mit den anderen Landesjustizverwaltungen zunächst für das Länderverfahren „EUREKA-Fach“ so eingeführt, dass ein- und ausgehende Dokumente in einer im Verfahren für jeden Beteiligten benutzbaren Dokumentenliste mit Suchfunktion am Bildschirm unmittelbar verfügbar sind (Verzicht auf Vorlage der Akte möglich). Die Einbindung in die klassische Geschäftsstellenlösung ist bereits komplett organisch realisiert. Auch externe Akten (Steuerakten des Finanzamtes sollen in dieser Art digital zur Verfügung stehen. Kombinationen darüber hinaus werden derzeit mit der Dokumentenverwaltungssoftware „Die Akte“ vorbereitet.
Jede gängige qualifizierte Signatur kann eingesetzt werden durch ein spezielles Interoperabilitäts-Programm. Das Verfahren ist für alle vier Fachgerichtsbarkeiten einsetzbar.
Insolvenzverfahren Online
Referenten:
- Dipl.-Rechtspfl. Anna-Maria Plümäkers, Verfahrenspflegestelle IT-InsO bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
- Herr Ministerialrat Klaus Rackwitz, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Seit dem 1. April 2002 erfolgen die in der Insolvenzordnung gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen in Nordrhein-Westfalen online. Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet darüber informieren, wer insolvent geworden ist und wer eine Chance zur Restschuldbefreiung hat. Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik eine offene Web-Lösung realisiert, an die das Fachverfahren IT-InsO automatisiert die Daten übermittelt. Die Veröffentlichung wird vom Arbeitsplatz der Servicekraft aus veranlasst und ist schon wenig später im Internet sichtbar. Die Datenübermittlung auch aus anderen Fachverfahren ist grundsätzlich möglich.