Workflow für die Gesetzgebung
Zeit: | Freitag, 26. September 2003, 9 Uhr |
Ort: | HS 117 |
Moderation: | Herr Prof. Dr. Maximilian Herberger |
Referenten: | Herr Ralph Hecksteden Herr Harald Schoen (BMJ, Referat Z B 2) |
Dokumente: | Protokoll |
Das Projekt “Vorbereiten politisch-regulativer Entscheidungen” unter Federführung des Bundeskanzleramts und enger Einbindung des Bundesministeriums der Justiz dient der Einführung eines elektronischen Workflows bei der Erstellung, Beratung, Verkündung und Bereitstellung von Gesetzen und Verordnungen.
Angestrebt wird, dass ein Gesetzentwurf während des gesamten Verfahrens als strukturierter Text erstellt und bearbeitet wird. Strukturierung bedeutet, dass der Text nicht lediglich elektronisch erfasst wird, sondern dass seine einzelnen Elemente auch für den Computer lesbar gekennzeichnet werden. Aus welchen Elementen ein Gesetzentwurf besteht, soll im einzelnen analysiert werden.
Ziel der Strukturierung ist es, das heutige Stadium der reinen elektronischen Erfassung von Texten zu überwinden, in dem der Computer letztendlich nur als komfortable Schreibmaschine fungiert. Mit strukturierten Dokumenten können dagegen drei wesentliche Vorteile realisiert werden: 1. Die Strukturierung erlaubt es, zum Nutzen der Verfasser und Bearbeiter von Gesetzentwürfen Programme zu entwickeln, mit denen ein Computer den Text — auch schon während der Eingabe — auch inhaltlich bearbeiten und prüfen kann. 2. Die Verwendung der Arbeitshilfen erhöht zugleich die redaktionelle Qualität der Normen, indem z.B. Redaktionsfehler vermieden werden. Der Workflow mit strukturierten Dokumenten im Gesetzgebungsverfahren dient damit auch dem öffentlichen Interesse an verständlichen und widerspruchsfreien Gesetzen und Verordnungen. 3. Durch die Strukturierung wird der Datenaustausch zwischen den am Verfahren beteiligten Institutionen wesentlich erleichtert, weil die Daten in einem standardisierten Format vorliegen. Dadurch lässt sich eine zeit- und kostenintensive Mehrfacherfassung von Texten vermeiden, die bei unterschiedlichen Formaten und Verfahrensweisen notwendig wäre. Im Computerraum stehen drei Arbeitsstationen zur Verfügung, an denen einzelne Schritte demonstriert werden. Dazu zählen das Erstellen, Bearbeiten und die Veröffentlichung von Gesetzen.