JusData zu Gast beim EDV-Gerichtstag
Die Internationalisierung der Informationsgesellschaft führt laut einer gemeinsamen Expertise der Équipe de Recherche Informatique et Droit (http://www.erid.univ-montp1.fr/) in Montpellier (F) und des Instituts für Rechtsinformatik (http://ri.jura.uni-sb.de/) in Saarbrücken zu einer Harmonisierung der Regeln für die Informations- und Kommunikationstechnologien.
Angesichts der Tatsache, dass sich niemand auf seine Unkenntnis gegenüber dieser Entwicklung berufen kann, haben bereits im Oktober 2001 die Équipe de Recherche Informatique et Droit und das Institut für Rechtsinformatik beschlossen, durch das Internetangebot „JusData“ (http://www.jusdata.info) den Juristen beider Länder vergleichende Informationen über den Stand der Jurisprudenz unter dem Einfluss der Informatik zu präsentieren. Darüber hinaus soll das Projekt im Schnittpunkt von Recht und Informatik, von “jus” und “data”, eine Disziplin als Ort der Begegnung konzipieren, entwickeln und fördern.
Beide Arbeitsgruppen, vor allem die Verantwortlichen Prof. Dr. Michel Bibent und Prof. Dr. Maximilian Herberger, tauschen bereits seit vielen Jahren intensiv Kenntnisse und Erfahrungen aus. Das Projekt wird von Michael Stefan am Institut für Rechtsinformatik koordiniert.
JusData ist zweisprachig und beinhaltet eine Nachrichtenrubrik, in der jede Woche auf ein aktuelles Urteil hingewiesen wird.
Weiter werden in der Rubrik die Meinung aktuelle Entwicklungen aufgezeigt, wohingegen in der Rubrik das Thema die jeweilige gegenwärtige Regulierung sowie der juristische Meinungsstand in einem bestimmten Bereich vergleichend wiedergegeben werden. Die einschlägigen Normen werden unter Materialien gesammelt, um einen vollständigen Vergleich zu ermöglichen.
Nach und nach soll ein deutsch-französisches Lexikon mit den relevanten Begriffen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie entstehen, dass sich an den Wörterbücher, die durch die französischen Behörden gemäß dem Gesetz zur Verwendung der französischen Sprache ausgearbeitet wurden, orientiert. Es greift ebenfalls auf die Definitionen des Office de la Langue Française in Québec zurück. Ab der Veröffentlichung im französischen Amtsblatt ist die Verwendung der Begriffe, die durch die Commission générale de terminologie et de néologie empfohlen wurden, für die Verwaltung und die öffentlichen Einrichtungen des französischen Staates im Übrigen vorgeschrieben.
Die wichtigsten juristischen Websites beider Länder sollen unter Links erschlossen werden.
Die Bereiche Arbeiten und Publikationen gewähren schließlich einen Einblick in die wissenschaftlichen Tätigkeitsfelder der beiden Partner.