Bund-Länder-Kommission IV
Zeit: | Freitag, 17. September 2004, 11.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Referenten: | Herr Oberstaatsanwalt Wickern Herr Volker Mailach |
Dokumente: | Ankündigung — Protokoll |
In den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen ist seit 1996 ein speziell entwickeltes Texterstellungssystem namens TVA-StA im Einsatz. Dieses war seinerzeit für die Arbeitsplätze im Unterstützungsbereich entwickelt worden. Für die Entscheider (Staats- und Amtsanwälte/ innen sowie Rechtspfleger/innen) waren Papiervordrucke vorgesehen. Im Laufe der Zeit nutzten diese aber auch einen Teil der elektronischen TVA-StA-Formulare, und ab etwa 2000 standen testweise einzelne elektronische (Einstellungs-)Formulare zur Verfügung. Wegen systembedingter Beschränkungen und wesentlicher struktureller Mängel von TVAStA, vor allem für Entscheider, kam keine Weiterentwicklung von TVA-StA sondern nur eine Neuentwicklung in Betracht. Bei dieser sollten alle bewährten TVA-StA-Elemente, vor allem die ? eine sehr rationelle Texterstellung ermöglichende — Textgestaltung über Formularmasken, beibehalten bleiben. Dadurch wurde ein möglichst hoher Wiedererkennungswert angestrebt, der zugleich die Belastung der Praxis durch Schulungsmaßnahmen sehr gering hält. Außerdem sollte durch die Einbeziehung der Entscheider der bisherige Medienbruch zwischen Entscheidern und Servicekräften aufgehoben und dadurch die Texterstellung deutlich effektiver gestaltet werden. Dafür wurde ? in enger Kooperation mit den übrigen MESTA-Ländern ? das von der Fa. All-for-One Systemhaus AG entwickelte Produkt ?Fame? ausgewählt, das für die speziellen Anforderungen des NRW-Schreibwerks noch um viele neue Funktionalitäten erweitert wurde.
Ein wesentliches Merkmal von ACUSTA ist die Einheitlichkeit der Software sowohl für Entscheider als auch die Mitarbeiter(innen) im Unterstützungsbereich. Grundsätzlich stehen in ACUSTA dank einer mit XML realisierten Datenzusteuerung alle in dem Staatsanwaltschafts- Automationssystem MESTA vorhandenen Daten zur Verfügung. Der ACUSTA-Bildschirm ist horizontal in zwei Teile aufgeteilt. Im linken Teil arbeitet der Anwender mit den gewohnten Textmasken, während im rechten Teil das bearbeitete Dokument in seinem endgültigen Aussehen zu betrachten ist, wobei der Anwender bei jeder Verfügung sowohl die Verfügung selbst als auch alle durch die Verfügung veranlassten Reinschriften im Vorschaufenster betrachten und ggf. bearbeiten kann. Gleichzeitig sind die Masken nicht starr, sondern können durch den Anwender zur Laufzeit um weitere Bausteine erweitert werden.
ACUSTA wird derzeit noch von der gleichnamigen, beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf eingerichteten Arbeitsgruppe realisiert. Im Herbst 2004 soll ACUSTA mit einem zunächst noch eingeschränkten und kontinuierlich zu erweiternden Formularangebot in zwei Staatsanwaltschaften pilotiert werden. Die landesweite Einführung mit einem im Umfang TVA-StA entsprechenden Formularangebot soll im Herbst 2005 beginnen.