Standards von E‑mail
Zeit: | Donnerstag, 16. September 2004, 15.00 Uhr |
Ort: | HS 117 |
Moderation: | Frau Margarethe Bergmann, Aufsichtführende Richterin am AG Köln |
Referenten: | Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwalt Verein, Berlin Herr Dr. Siegfried Streitz, EDV-Sachverständige Streitz,Brühl;Arbeitskreis EDV und Recht, Köln |
Dokumente: | Ankündigung — Protokoll |
E‑Mail-Kommunikation nimmt im dienstlichen Bereich einen hohen Stellenwert ein. Über Regeln, Standards und Etikette wurde gleichwohl bisher kaum nachgedacht. Dieses Vakuum will der Arbeitskreis ausfüllen. Er richtet sich an alle Nutzer, die im beruflichen Bereich E‑Mail-Kommunikation einsetzen.
In einer allgemeinen Einführung sollen zunächst einige Besonderheiten der E‑Mail-Kommunikation (wie z.B. Formlosigkeit, Möglichkeit der Hierachieumgehung, Speicherung und Registrierung, Sicherheitsaspekte) angesprochen werden.
Aus technischer Sicht werden sodann die Risiken der E‑Mail-Kommunikation und die im Hinblick darauf einzuhaltenden Ziele, nämlich Vertraulichkeit, Datenintegrität und Authentizität dargestellt werden. Hierzu wird die Funktionsweise von E‑Mails näher erläutert. Zugleich werden technische Lösungskonzepte zur Erreichung der vorstehenden Ziele vermittelt. Dabei soll auch auf Sicherheitsfragen, organisatori-sche Aspekte und Kostengesichtspunkte eingegangen werden.
Anschließend sollen die Grundregeln der Anwaltschaft in der Informationsgesellschaft für Informationstechnik und Telekommunikation (IT/TK), die ergänzte und überarbeitete Fassung der vormals “Zehn Gebote der Anwaltschaft im Internet”, dargestellt und erläutert werden. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das sicherstellen soll, dass anwaltliche Grundwerte wie Verschwiegenheit, Mandantenbezug, Distanzgebot und Freiheit von Dritteinflüssen bei der Integration der modernen Kommunikationsmedien in den Kanzleiablauf eingehalten werden. Die dort aufgestellten Grundsätze hinsichtlich der Email-Kommunikation dienen weiter dazu, die Verletzung von Lizenzen und Urheberrechten zu vermeiden und die Computersysteme vor schädlichen Einwirkungen und unbefugtem Zugriff zu schützen. Ferner spielen Fragen der elektronischen Signatur, der Verschlüsselung und der Verwendung von gebräuchlichen Formaten für E‑Mail-Anhänge eine Rolle. Die von der Anwaltschaft aufgestellten Grundsätze lassen sich entsprechend auf andere Berufsgruppen übertragen. Rechtsfragen des Zugangs und der Verbindlichkeit von E‑Mail-Erklärungen sollen aus Zeitgründen zunächst ausgespart bleiben.
Sofern anhand der Referate und der Diskussion im Teilnehmerkreis möglich, soll versucht werden, einen ersten Katalog der Anforderungen und Kriterien für den Umgang mit E‑Mails zu formulieren.