Arbeitskreis elektronischer Rechtsverkehr
Zeit: | Freitag, 23. September 2005, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 117 |
Moderation: | Herr Dr. Wolfram Viefhues |
Referenten: | Frau Dr. Hähnchen, Wissenschaftliche Assistentinn, FU Berlin; Herr Richter Wahlmann, OLG Hamm; Herr Rechtsanwalt Scherf, Solingen; Herr Renée Hinz, Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) |
Dokumente: | Protokoll |
Bei einer größeren Anzahl von Gerichten ist inzwischen der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden; weitere Gerichte betreiben entsprechende Pilotverfahren. Der Gesetzgeber hat mit dem am 1.4.2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz (JKOMG) die notwendigen Verfahrensregelungen geschaffen. Die Justizverwaltungen arbeiten intensiv daran, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen (siehe hierzu den Arbeitskreis der BLK).
Der EDV-Gerichtstag versteht sich als Moderator zwischen den Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr, sieht seine Aufgabe aber auch darin, die Entwicklung aktiv zu beeinflussen und voranzutreiben.
Dabei soll der diesjährige Arbeitskreis dazu dienen, die Vorteile und Probleme des elektronischen Rechtsverkehrs aus den Erfahrungen eines Pilotverfahrens und aus der Sicht der Rechtswissenschaft darzustellen. Erörtert werden soll auch, welche weitergehenden Schlüsse aus den bislang gewonnenen Erfahrungen gezogen werden müssen und welche konkreten gemeinsamen Schritte einzuleiten sind.
Das Thema “Elektronischer Rechtsverkehr” stand erstmals auf dem EDV- Gerichtstag des Jahres 2003 im Mittelpunkt. Die intensiven Diskussionen haben schon damals deutlich gemacht, dass der elektronische Rechtsverkehr nicht isoliert bei den Gerichten eingeführt werden kann, sondern als eine große Aufgabe zu begreifen ist, die Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft und andere “Justiznutzer” nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigen können. Wegen der vielfältigen Auswirkungen nicht nur in technischer Hinsicht, sondern speziell auf Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen wird diese Aufgabe auch nur langfristig zu bewältigen sein. Unverzichtbar ist es daher, alle Beteiligten frühzeitig in die Gestaltung der gesamten Entwicklungen einzubeziehen.
So entstand damals der Plan zur Gründung einer “gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr“, die sich dann am 11.3.2004 in Merzig (Saarland) konstituiert hat. In Ihr arbeiten Vertreter der Anwaltschaft (DAV und BRAK), der Bund-Länder-Kommission als Organ der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz mit Praktikern der Pilotgerichte und Mitgliedern des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages zusammen. Die Kommission hat sich zur Aufgabe gesetzt, aufgrund der koordinierten gemeinsamen weiteren Arbeit dem elektronischen Rechtsverkehr nachhaltige Impulse zu geben, konkrete Initiativen vorzuschlagen und damit einen breiteren Einsatz zum Vorteil aller Beteiligten zu ermöglichen.
Bisher wurden mehrere weitere Sitzungen im Plenum und in einzelnen Arbeitsgruppen durchgeführt, bei denen es u.a. um den Einsatz des xJustiz- Datensatzes und die Anpassung gerichtlicher Verfahrensregelungen an die moderne IT-Technik ging. Im Arbeitskreis wird über die bisher geleistete Arbeit und die weiteren Vorhaben der gemeinsamen Kommission berichtet werden.
Bereits im letzten Jahr wurde eine Umfrage unter den Anwaltskammern und Anbietern von Anwaltssoftware zum Thema elektronischer Rechtsverkehr durchgeführt. Zur Vorbereitung des diesjährigen Arbeitskreises hat die Kommission die wesentlichen Anbieter von Anwaltssoftware angeschrieben und gebeten, einige von der jeweiligen Anwaltssoftware erzeugte xjustiz- Datensätze mit Testdaten zur Verfügung zu stellen, damit diese auf die Einhaltung der Konventionen geprüft werden können. Die Ergebnisse dieser Umfrage und der durchführten Tests sollen bekannt gegeben werden.
Die elektronische Signatur ist eine Schlüsselfrage des elektronischen Rechtsverkehrs. Dabei spielt die Frage der Interoperabilität der verschiedenen Signaturkarten eine entscheidende Rolle, wobei es entscheidend darauf ankommt, dass diese auch im zukünftigen Massenbetrieb ohne großen Aufwand sichergestellt werden kann. Im Arbeitskreis soll — bewusst an einem Beispiel außerhalb der Justiz — gezeigt werden, wie die elektronische Antragstellung mit signierten Anträgen über die Virtuelle Poststelle bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamts auch mit unterschiedlichen Signaturen funktioniert.