Barrierefreiheit
Zeit: | Freitag, 23. September 2005, 11.00 Uhr |
Ort: | HS 118 |
Moderation: | Frau Richterin am LandgerichtAndrea Philipps |
Referenten: | Herr Henrik Eitel; Herr Mark Obrembalski; Frau Ayiba Peters |
Dokumente: | Protokoll |
Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Internet mit seinen vielfältigen Informations- und Kommunikationsangeboten in vielerlei Hinsicht eine große Bereicherung. Umso fataler, wenn die Angebote im Netz von Blinden, Sehbehinderten, Gehörgeschädigten oder Menschen mit anderen Einschränkungen nicht genutzt werden können, weil die Internetseiten ihre Bedürfnisse missachten.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verpflichtet die Bundesbehörden u. a., ihre Internetauftritte und –angebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Auch die Länder haben sich teilweise bereits hierzu verpflichtet oder beabsichtigen dies. Aber auch für geschäftliche oder private Internetauftritte wird die Frage des barrierefreien Zugangs immer wichtiger. Auf internationaler Ebene hat das World Wide Web Consortium (W3C) mit der Web Accessibility Initiative (WAI) einen Ableger gegründet, der eigens für die Entwicklung sogenannter Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zuständig ist und mit der Version 1.0 der WCAG einen ersten quasi-Standard für barrierefreie Web Sites festgelegt.
Der Workshop soll sich vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen besonders mit den technischen Aspekten des barrierefreien Internetauftritts auseinandersetzen.