Bund-Länder-Kommission I
Elektronischer Rechtsverkehr
Zeit: | Freitag, 23. September 2005, 11.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Referenten: | Oberregierungsrat Andreas Bovenschulte Richter am Landgericht Andreas Kleingünther Richter am Oberverwaltungsgericht Ralf Geis Präsidentin des Amtsgerichts Karen Buse |
Dokumente: | Protokoll |
Mit einer Reihe von Projekten zum elektronischen Rechtsverkehr haben einzelne Landesjustizverwaltungen dessen Möglichkeiten und Chancen bereits in größerem Umfang erprobt, aber auch Erfahrungen mit den damit einhergehenden Herausforderungen und Problemen gesammelt.
Wurden Klagen, Anträge und Schriftsätze bisher auf dem traditionellen Weg der Briefpost eingereicht, gehört dies mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs der Vergangenheit an. Bürgerinnen und Bürger, Anwälte und Behörden können rechtswirksam mittels der jeweils gewählten eröffneten elektronischen Zugangsart (E‑Mail, Browser, Applikation) Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und vom Gericht übermittelte elektronische Dokumente empfangen.
Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs erschöpfen sich für die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht in der schnellen und kostengünstigen elektronischen Kommunikation mit dem Gericht. Ein wesentlicher Mehrwert im Vergleich zum bisherigen Verfahren wird auch dadurch geboten, dass die Verfahrensbeteiligten sich zukünftig mit Hilfe des Internets über den Stand des Verfahrens informieren und Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen können. Dies wird durch eine weitgehend interne elektronische Verfahrensbearbeitung bei Gericht ermöglicht.
Die Referenten geben in ihren Vorträgen in Teil a) einen Überblick über die aus bisherigen Projekten gewonnenen praktischen Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr. Die Landesjustizverwaltungen Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz haben hierbei — zum Teil gemeinsam mit anderen Ländern und dem Bund ‑bereits frühzeitig entsprechende Projekte angestoßen, so dass bereits Erfahrungen über einen längeren Zeitraum vorliegen. Als eine generelle Erkenntnis kann festgehalten werden, dass der Erfolg des elektronischen Rechtsverkehrs eng mit der Akzeptanz der Verfahrensbeteiligten verknüpft ist. Nur wenn diesen erkennbare Mehrwerte angeboten werden, werden diese dazu bereit sein, auf neue Kommunikationsformen umzusteigen.
In Teil b) gibt der Referent daher einen Überblick über die von der Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres beschlossenen Maßnahmen zur “Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Nutzungsanreize für Anwender”.