Rechtsanwendungsprogramme
Zeit: | Donnerstag, 22. September 2005 |
Ort: | HS 105 |
Moderation: | Herr Richter am Oberlandesgericht a. D. Werner Gutdeutsch |
Referenten: | Herr Richter am Oberlandesgericht Jens-Michael Alfers, OLG Oldenburg Herr Richter am Amtsgericht Franz Xaver Dimbeck, AG Erding Herr Rechtsanwalt Jörn Hauß, Duisburg |
Dokumente: | Protokoll |
Einbindung von Berechnungsprogrammen in Gerichts- und Anwaltssoftware Die fortschreitende Automatisierung der Arbeitsgänge bei Gericht und Anwaltschaft wird durch umfassende den Arbeitsplatz strukturierende Verwaltungsprogramme “Fachverfahren” der Gerichte, “Anwaltsprogramm”) und von speziellen Berechnungsprogramme für einzelne Aufgaben geleistet, z.B. für Strafzeitberechnungen oder familienrechtliche Berechnungen. Die Verwendung automatisch erzeugter Versorgungsausgleichtstexte in den Entscheidungen ist schon lange in weiten Bereichen üblich. Auch sonst ist verstärkt zu beobachten, dass z.B. die mit Hilfe der familienrechtlichen Berechnungsprogramme gewonnenen Ergebnisse unmittelbar in anwaltliche Schriftsätze, aber auch in Urteile und Beschlüsse der Gerichte übernommen werden.
Eine Einbindung solcher Berechnungsprogramme in die gerichtlichen und anwaltlichen Kanzleiprogramme kann über proprietäre oder offene Schnittstellen erfolgen. Offene Schnittstellen ermöglichen den Anwendern, zwischen verschiedenen Programmen zu wählen. Sie werden daher von den Justizverwaltungen bevorzugt. Wenn die offenen Schnittstellen standardisiert werden (z.B. mit einem xml-Format), kann das übertragene Datenmaterial auch in einen größeren Zusammenhang, wie er in www.xjustiz.de angestrebt wird, eingebettet werden.
Die Frage, wie weit juristische Expertenprogramme in Kanzleiprogramme integriert werden sollten, ist nicht nur eine technische Frage. Die Integration eröffnet Chancen der Beschleunigung und Qualitätverbesserung richterlicher und anwaltlicher Arbeit aber auch erhebliche strukturelle Risiken. Es kann nicht übersehen werden, dass, je effektiver die Anbindung dieser Programme an den juristischen Arbeitsplatz erfolgt, sie desto stärker auch zu einer juristischen Entmündigung des Anwenders führen kann. Herr Alfers wird über die Thematik unter besonderer Berücksichtigung der Lösungen des Fachverfahrens EUREKA berichten und Herr Dimbeck entsprechend bezogen auf FORUMSTAR.
Herr Hauß wird das Problem aus der Sicht der Anwaltschaft unter Berücksichtigung der Bedeutung von Anwaltssoftware beleuchten.