Bund-Länder-Kommission III
Zeit: | Freitag, 15. September 2006, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Referenten: | Herr Hans-Joachim Klein, Justizministerium Nordrhein-Westfalen; Herr Roman Ernst, Bewährungshilfe Gladbeck; Herr Nikolaus Schwarzer, Firma GAUSS-LVS mbh; Herr Andreas Türpe, Oberlandesgericht Köln |
Dokumente: | Protokoll |
Die Online-Versteigerung der Justiz: www.justiz-auktion.de
Referent: Herr Hans-Joachim Klein, Justizministerium Nordrhein-Westfalen
Für die Veräußerung verfallener oder eingezogener Gegenstände bei den Staatsanwaltschaften des Landes NRW gilt derzeit die Fundsachenanweisung und Strafvollstreckungsordnung. In der Praxis wird danach in der Regel ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der bei Bedarf in der Behörde eine Versteigerung mit den o. g. Gegenständen durchführt. Mit dieser Vorgehensweise wird sicherlich nicht der Erlös erzielt, den man mit einer Online-Versteigerung erreichen könnte. Der Adressatenkreis, der von einer solchen Versteigerung Kenntnis erhält, ist ungleich größer, der zu erwartende Erlös für die Staatsanwaltschaft deutlich höher. Entsprechende positive Erfahrungen hat seit Jahren der Zoll mit seiner Zollauktion vorzuweisen, an der sich auch Staatsanwaltschaften des Landes beteiligt haben.
Grund genug, für die Justiz eine eigene Versteigerungsplattform im Internet bereitzustellen. Die in Kürze startende Justiz-Auktion in Schlagworten:
- Sicher ist sicher: Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen.
- Im Angebot: Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Haushaltsgeräte, Kraftfahrzeuge, Bekleidung, Wertsachen, Genussmittel, Werkzeuge, Möbel u. v. m.
- Bieten, Zuschlag, Zahlung, Warenerhalt: bewährter Ablauf und sichere Bedingungen für Käufer und Verkäufer.
Eine Erweiterung sowohl des Anbieterkreises als auch des Angebotes soll schrittweise erfolgen
Software für die sozialen Dienste der Justiz
Referenten: Herr Roman Ernst, Bewährungshilfe Gladbeck, Herr Nikolaus Schwarzer, Firma GAUSS-LVS mbh
Das DV-Verfahren SoPart®-Justiz stellt eine gemeinsame Fachverfahrens-Software für die vier Bereiche der sozialen Dienste der Justiz NRW in einer zentralen Datenbank zur Verfügung.
Bei den unterschiedlichen Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, der Staatsanwaltschaft für die Gerichtshilfe und dem Vollzug für den Sozialdienst können alle Mitarbeiter auf die gleiche Software zugreifen und finden einheitliche Bedienungsstandards vor. Ihre Sicht auf das Programm wird von Programmrechten gesteuert. Zahlreiche Programmteile unterstützen die Mitarbeiter bei ihrem fachlichen sozialarbeiterischen Handeln. Neben der Verwaltung der Stammdaten wird die Arbeit mit den Klienten dokumentiert. Korrespondenz wird automatisiert erzeugt und in der Datenbank komprimiert gespeichert. Termine und Fristen werden mit dem integrierten Kalender organisiert.
Das DV-Verfahren verfügt über eine landesweite gemeinsame Datenbank und wird als Terminalserver-Lösung betrieben. Die Anwender greifen über das Landesverwaltungsnetz auf die Fachanwendung zu.
Im Fachbereich Bewährungshilfe beginnt das Rollout im Herbst 2006 und soll im Jahr 2007 abgeschlossen werden.
NRWE – Entwicklung einer Rechtsprechungsdatenbank
Referent: Herr Andreas Türpe, Oberlandesgericht Köln
Die Datenbank NRWE (NRW-Entscheidungen) enthält sowohl im Internet-Auftritt (www.nrwe.de) als auch im Justizintranet ungekürzte und anonymisierte Entscheidungen aus allen Gerichtsbarkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von öffentlichem Interesse sind. Eine redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen (durch Beifügung von Leitsätzen oder sonstigen Informationen) erfolgt grundsätzlich nicht. Innerhalb der Datenbank bestehen verschiedene Recherchemöglichkeiten; z. B. nach Gericht, Aktenzeichen, Entscheidungsdatum sowie eine Volltextsuche.
Die Datenbank NRWE erfreut sich großer Beliebtheit. Die Zugriffszahlen auf NRWE garantieren einen der vorderen Plätze im ¿Ranking¿ des Justizinternetangebots. Die Datenbank wächst stark. Von ca. 13.000 Entscheidungen im Januar 2004 ist der Bestand auf die beeindruckende Zahl von derzeit mehr als 34.000 Dokumenten gewachsen.
Eine derart große Anzahl von Dokumenten in einer Datenbank weckt natürlich auch das Interesse gewerblicher Fachverlage. So wird beispielsweise der Beck-Verlag auf vertraglicher Grundlage automatisiert mit den in NRWE eingestellten Entscheidungen beliefert. Im Gegenzug war der Beck-Verlag bereit, Beck-Online der Justiz zu erheblich vergünstigten Preisen zur Verfügung zu stellen. Auch die Nutzung der juris-Datenbanken ist preiswerter, weil juris mit den Entscheidungen aus NRWE beliefert wird.
Schließlich entlastet die Datenbank NRWE die Justizverwaltung von Anfragen nach Entscheidungsabschriften.