Bund-Länder-Kommission IV
Zeit: | Donnerstag, 15. September 2006, 11.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Referent: | Herr Dr. Wolfram Viefhues (Vorsitzender) |
Dokumente: | Protokoll |
Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr
Die Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr ist Anfang 2004 vom EDV-Gerichtstag ins Leben gerufen worden. In dieser Kommission arbeiten Vertreter der Standesorganisationen (Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Bundesnotarkammer, Steuerberaterkammer), der Bund-Länder-Kommission als Organ der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz mit Praktikern der Pilotgerichte und Mitgliedern des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages zusammen. Die Arbeitsthemen seit dem letzten EDV-Gerichtstag sowie die geplanten weiteren Aktivitäten und Initiativen sollen dargestellt werden.
Schwerpunkt war dabei einmal, in Zusammenwirken auch mit den Anbietern von Anwaltssoftware den praktischen Einsatz des Fachdatensatzes xjustiz voranzubringen und hier in Zusammenwirken mit der Europäischen EDV-Akademie des Rechts Koordinierungs- und Unterstützungsarbeit zu leisten. Auf diese Weise sollen auch die Bemühungen um Standardisierung und Vereinheitlichung in der Justiz für die Anwaltsprogramme im gemeinsamen Interesse nutzbar gemacht werden.
Die gemeinsame Kommission sieht ihre Aufgabe aber auch darin, die Anforderungen der Anwender des elektronischen Rechtsverkehrs an praxistaugliche elektronisch unterstützte Arbeitsabläufe aufzugreifen. Denn der elektronische Rechtsverkehr wird eine revolutionäre Umwälzung unserer alltäglichen Arbeitsabläufe mit sich bringen, für die die praxistauglichen rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend definiert sind. Die Kommission will daran mitwirken, durch interdisziplinäres Zusammenwirken von Recht und Technik und organisationsübergreifende Initiativen geeignete und für den Masseneinsatz in der Praxis geeignete Konzepte und Produkte zu entwickeln und zu standardisieren. Eine Teilaufgabe ist hier eine kritische Analyse der vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen, um die gerichtlichen Verfahrensordnungen generell zukunftstauglicher zu machen und sicherzustellen, dass der elektronische Rechtsverkehr auch im Massenbetrieb handhabbar wird.