eNorm — Elektronische Arbeitshilfen und Verkündung
Zeit: | Donnerstag, 14. September 2006, 15.00 Uhr |
Ort: | HS 112 |
Referenten: | Frau Regierungsdirektorin Dr. Daniela Goerdeler, Leiterin des Referats Z B 2 im Bundesministerium der Justiz, leitet das Projekt “Elektronische Arbeitshilfen und Verkündung”, in dessen Rahmen eNorm entwickelt wird; Herr Richter am Landgericht Andreas Kleingünther, Referent im Referat Z B 3 im Bundesministerium der Justiz, betreut die Entwicklung der Software eNorm von technischer Seite und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Softwarefirma DIaLOGIKa |
Moderation: | Herr Richter am Oberlandesgericht Karl-Heinz Volesky, Oberlandesgericht Hamm |
Dokumente: | Protokoll |
e‑Norm — Elektronische Arbeitshilfen und Verkündung
eNorm — Software zur Unterstützung der Arbeit an Gesetz- und Verordnungsentwürfen
Das Projekt “Elektronische Arbeitshilfen und Verkündung” ist ein Beitrag des Bundesministeriums der Justiz zur besseren Gesetzgebung in Deutschland. Im Rahmen dieses Projektes wird die Software eNorm entwickelt, die die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erarbeitung von Gesetzesentwürfen unterstützt und es ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. Die Software wird schrittweise weiterentwickelt; am Ende soll insgesamt das offene, strukturierte Dateiformat XML benutzt werden.
Ziele sind hierbei insgesamt die Verbesserung der Qualität der Entwürfe, die Erleichterung des Workflows zwischen den am Gesetzgebungsprozess Beteiligten, insbesondere Vermeidung von Doppelarbeiten, die Verringerung des Aufwandes bei der Vorbereitung der Urschrift und der Verkündung und die Erleichterung der Normendokumentation.
Die Software baut auf der in der EU im Einsatz befindlichen und dem Bundesministerium der Justiz kostenlos zur Verfügung gestellten Software LegisWrite auf. Im Oktober 2005 ist die Firma DIaLOGIKa aus Saarbrücken, die die Software LegisWrite für die Europäische Kommission erstellt hat, mit den ersten Arbeiten zur Anpassung von LegisWrite an die Vorgaben des Projektes beauftragt worden.
In einem ersten Schritt wurde das gegenwärtig in der Bundesverwaltung praktisch ausschließlich genutzte Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word mit einheitlichen Dokumentvorlagen und Zusatzfunktionen ausgestattet, die unmittelbar in die Textverarbeitung integriert sind. Auf dem Weg zur durchgängigen Verwendung von XML wurden sodann bzw. werden paketweise noch weitere Teilschritte beauftragt. So bietet die Software bereits heute u.a. eine automatisierte Unterstützung bezüglich zahlreicher redaktioneller und rechtsförmlicher Vorgaben sowie eine Strukturprüfung, die hilft, etwaige Fehler ausfindig zu machen. Außerdem stehen schon jetzt eine Funktion zur Konvertierung nach XML zur Verfügung sowie weitere Prüffunktionen — etwa zur Gliederung und zur Inhaltsübersicht. Durch Funktionen zur Kontrolle von Binnenverweisen und Verweisen auf andere Gesetze oder Verordnungen des Bundes, Korrekturfunktionen sowie Funktionen zur Synopsenbildung soll die Softwarelösung nach Möglichkeit mittelfristig abgerundet werden.
Der Deutsche Bundestag hat sich bereits entschieden, eNorm künftig einzusetzen und auch mehrere Bundesministerien haben Interesse bekundet. eNorm wird außerdem die Ausgangsbasis für eine zukünftige elektronische Verkündung sein.
Ausführliche Informationen zu eNorm finden sich auf der eNorm-Website: http://www.enorm.bund.de/