Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen
Zeit: | Freitag, 21.09.2007, 11 Uhr |
Ort: | Saal 111 |
Moderation: | Herr Werner Gutdeutsch, Richter am Oberlandesgericht a.D |
Referenten: | Herr Dr. Siegfried Streitz, vereidigter IT-Sachverständiger; Herr Christian Goltz, Staatsanwaltschaft Chemnitz |
“Massenhaft Rechtsverstöße und keiner schaut hin — haben Persönlichkeitsschutz und Freiheitsrechte in der aktuellen politischen Diskussion und der Rechtswirklichkeit noch einen Stellenwert?”
Datenschutz, Gläubigerschutz, Mandantenschutz — wie werden diese Anforderungen bei Unternehmen und Freiberuflern umgesetzt? Die Referenten gehen auf die Bedeutung von Verfahrensverzeichnissen und den Umgang und die Speicherung von E‑Mails ein. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die Problematik der Ordnungsmäßigkeit kaufmännischer Datenverarbeitung (Stichworte internes Kontrollsystem, Belegfunktion, Dokumentation, Softwaretestat). In einem Zwischenergebnis werden Sinn und Zweck der Regelungen insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit dargestellt.
Ein weiterer Komplex behandelt die Aussagekraft von Wirtschaftsprüfertestaten hinsichtlich IT-Systemen und den abgebildeten Geschäftsprozessen. Die Erteilung eines unbeschränkten Testates setzt IT-Systemprüfungen voraus, die tatsächlich in vielen Fällen nur eingeschränkt erfolgen. Daraus ergeben sich Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Betrachtung von Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund führt zu einem überraschenden Ergebnis. Es ist vorgesehen, Thesen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit IT-Systemen zu entwickeln und die angestoßene Diskussion im nächsten Jahr fortzusetzen.”
Falls die Überschrift als zu grell empfunden wird, käme noch in Frage:
“Sind Onlinedurchsuchungen tatsächlich ein Thema?”