BLK: Elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeiten
Zeit: | Donnerstag, 20.09.2007, 13:00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 112 |
Referentin: | Frau Staatsanwältin Ingrid Richter, Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt, Gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz |
Dokumente: | Protokoll (S. 1–2) |
ERV eOWi: Seit dem 05.03.2007 wird in Hessen in einem Pilotprojekt begrenzt auf die StA Kassel der Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren vollständig elektronisch abgewickelt.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel betreibt schon seit längerem ihre Verfahren ausschließlich papierlos und mußte bislang nach Abschluß des Verfahrens bei Weiterleitung des Vorgangs an die Staatsanwaltschaften die Vorgänge ausgedruckt versenden.
Nunmehr steht auf der Seite der Staatsanwaltschaft Kassel ein System zur Verfügung, das die Entgegennahme der elektronischen Akte und die Weiterbearbeitung bis zur Versendung an das Amsgericht in elektronischer Form ermöglicht.
Statt die Personendaten aus dem Papiervorgang in die staatsanwaltschaftliche Fachanwendung MESTA mit der Hand einzutippen, erlaubt es der mit der Übersendung der elektronischen Akte gleichfalls mitübersandte X‑Justiz-Datensatz der Sekretariatskraft, die in einer Schnittstelle bereits vorliegenden Personendaten per Mausklick in die Fachanwendung zu übernehmen.
Die Akte selbst wird in einem dafür angeschafften Dokumentenmanagementsystem (DMS) vorgehalten und nach Vergabe eines Aktenzeichens der zuständigen Amtsanwältin in deren Arbeitskorb gelegt. Parallel dazu wird eine ebenfalls elektronisch generierte Aktenzeichenmitteilung automatisch an die ZBS zurückgesandt.
Die Dezernentin kann die Akte nun im DMS bearbeiten, durchblättern und z.B. eine Verfügung hinzufügen. Dann fügt sie eine solche aus den im DMS vorgehaltenen Formularen bei und leitet die Akte – wieder per Mausklick – an den Arbeitskorb ihres Sekretariates weiter, wo die Akte geöffnet und die Verfügung abgearbeitet wird. Das Sekretariat erfaßt die Abgabe in MESTA und legt die elektronische Akte in den im DMS vorhandenen Ausgangskorb für das Amtsgericht Kassel.
Eine für die Versendung der Akte eingeschaltete Kommunikationsplattform versendet die Akte an das Amtsgericht Kassel, wo sie — zur Zeit noch – ausgedruckt und dem zuständigen Richter vorgelegt wird.
Die Weiterbearbeitung der elektronischen Akte bei Gericht ist ein weiterer Teil dieses Projektes, um das Verfahren bis hin zur Vollstreckung vollständig medienbruchfrei zu führen. An diesem wird zur Zeit noch gearbeitet.
Zahlen:
Ca. 30.000 Einsprüche in Hessen, davon 22.000 über die ZBS in Kassel (Rest Stadt Frankfurt)
1 von 10 Staatsanwaltschaften ist angeschlossen
1 von 45 Gerichten ist angeschlossen
1 Akte hat durchschnittlich 30 Seiten
In der StA Kassel gehen im Schnitt 3–4 Akten täglich ein.