EEAR: Zentrales Schutzschriftenregister — Team Datenschutzaudit
Zeit: | Freitag, 21.09., 9.00 Uhr |
Ort: | HS 111 |
Moderation: | Frau Elisabeth Hinkers |
Referenten: | Frau Assessorin Katrin Wolf, Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH; Herr Rechtsanwalt Jürgen Kuck, Hoffmann, Liebs, Fritsch & Partner |
Dokumente: | Protokoll |
Die Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH kann nunmehr auf erste Arbeitsergebnisse zurückblicken und wird im Arbeitskreis zwei dieser Projekte vorstellen.
Assessorin Katrin Wolf, Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH:
“Zentrales Schutzschriftenregister”
Mit dem webbasierten Zentralen Schutzschriftenregister wird Rechtsanwälten die Möglichkeit eröffnet, Schutzschriften nebst Anlagen bequem online zu speichern und für die Gerichte zum Abruf bereit zu stellen. Für die Gerichte entfällt die Notwendigkeit, sämtliche eingehende Schutzschriften zu registrieren, zu verwahren und zu archivieren. Papier‑, Fotokopier- und Versandkosten, aber auch Personal- und Lagerkosten können so auf beiden Seiten eingespart werden. Das ZSR wird von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH betrieben. Für die technische Realisierung steht der EEAR die Firma Westernacher als Projektpartner zur Seite.
Ziel des Arbeitskreises ist es, die Funktionsweise und den Nutzen des ZSR darzulegen und über erste Erfahrungen in der Anwendung zu berichten. In einer folgenden Diskussionsrunde sollen rechtliche als auch praktische Fragen aufgeworfen und diskutiert werden.
Rechtsanwalt Jürgen Kuck, Hoffmann, Liebs, Fritsch & Partner:
„Team Datenschutzaudit“
Ein Datenschutzaudit dient der Stärkung der Eigenverantwortung der verantwortlichen Stellen und ist eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden und Betroffenen. Es fördert die Identifikation mit den besonderen Belangen des Datenschutzes und die Beseitigung von Defiziten in der Umsetzung des geltenden Datenschutzrechts, die Erhöhung des Datenschutzniveaus und die Datenschutzsensibilisierung durch kontinuierliche Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen und geprüfter Datensicherheit. Ein Zertifikat dokumentiert gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern, dass die Einhaltung von Datenschutzvorschriften überprüft wurde. Die verantwortliche Stelle kann das Zertifikat sowohl in der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit nutzen und signalisiert den Betroffenen, dass ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung respektiert und gewahrt sind.
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahre 2001 im Bundesdatenschutzgesetz ein Datenschutzaudit ankündigt. Nun hat sich eine interdisziplinäre Gruppe von Spezialisten als “Team Datenschutzaudit” gegründet und die bisherigen Ansätze und bestehenden Kriterien zur Durchführung von Datenschutzaudits überprüft, auf den neuesten Stand gebracht und zusammengeführt. Das „Team Datenschutzaudit” bietet bundesweit Datenschutzaudits für Unternehmen an. Der EEAR kommt dabei die Rolle der Zertifizierungsstelle zu, die den Unternehmen bei erfolgreichem Audit das Zertifikat ausstellt. Darüber hinaus hält die Akademie einen engen Kontakt zu den entsprechenden europäischen Gremien, um möglichst bald auch an der Entwicklung eines europäischen Datenschutzaudits mitwirken zu können. Herr Kuck wird sowohl die Mitglieder des Teams Datenschutzaudit als auch die Inhalte der gemeinsamen Arbeit in dem Arbeitskreis vorstellen.