== AUSGEFALLEN == Beweisbarkeit elektronischer Willenserklärungen
A U S G E F A L L E N
Zeit: | Freitag, 21.09.2007, 11 Uhr |
Ort: | Saal 117 |
Moderation: | Herr Universitätsprofessor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann |
Referent: | Herr Dr. Martin Bergfelder, Auswärtiges Amt |
Der Vortrag gliedert sich wie folgt:
Rechtliche Grundlagen (Beweisrecht, Signaturrecht)
- Beweisführung und Beweiswert qualifiziert signierter elektronischer Dokumente im Zivilprozess
- Beweisführung und Beweiswert ohne qualifizierte elektronische Signatur
- Zurechnungs- und Haftungsfragen
- Grundsätze für eine angemessene Risikoverteilung
Die Beweisbarkeit elektronischer Willenserklärungen ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg des elektronischen Geschäftsverkehrs. Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, wie mit elektronischen Dokumenten im Zivilprozess Beweis geführt werden kann und welcher Beweiswert den unterschiedlichen technischen Lösungen – insbesondere den verschiedenen Formen der elektronischen Signatur — beigemessen werden kann. Es wird zudem gezeigt, wie die rechtlichen Risiken angemessen zwischen den Beteiligten verteilt werden können.