GK ERV: Bisherige und zukünftige Aktivitäten
Zeit: | Donnerstag, 20.09.2007, 15 Uhr |
Ort: | Saal 117 |
Moderation: | Karl-Heinz Volesky |
Referent: | Wolfram Viefhues |
Die Kommission wurde am 11.03.2004 in Merzig gegründet.
Der EDV-Gerichtstag wollte mithelfen, die zahlreichen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs gemeinsam anzugehen, die einschlägigen Problemstellungen zu erörtern und möglichst auch gemeinsam konkrete Lösungsvorschläge zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zu entwickeln. Ziel und Aufgabe der Kommission ist die Beschäftigung mit Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Einbeziehung der Anwaltschaft und des grenzüberschreitenden europäischen Aspekts.
In der Kommission arbeiten Vertreter des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizverwaltungen, der Standesvertretungen (DAV, BRAK, BNotK, BStBK), aus den Pilotprojekten, von Anbietern und des EDV-Gerichtstages zusammen.
Der Arbeitskreis dient dazu, intensiver über die Anstrengung im letzten Jahr und die weiteren Vorhaben zu informieren.
Die Kommission kommt zweimal im Jahr zu regelmäßigen Besprechungen zusammen, entfaltet aber auch dazwischen eine Reihe von Aktivitäten.
Unter Einbindung der Kommission ist im letzten Jahr aus der breiten Diskussion über Nutzungsanreize der 10-Punkte-Plan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gemeinsam von Vertretern des Bundesjustizministeriums, der Landesjustizverwaltungen und den Standesvertretungen (DAV, BRAK, BNotK) vereinbart worden, der im März 2007 auf der Cebit gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.
Zu nennen sind weiter die Aktivitäten der Kommission, gemeinsam mit der AG-IT Standards der BLK und der Europäischen Akademie des Rechts (EEAR) den Einsatz von XJustiz aktiv zu fördern und insbesondere den Einsatz in der Kommunikation zwischen Anwaltsprogrammen und Justizanwendungen vorzubereiten. Ein weiterer Meilenstein diese Entwicklung soll die endgültige Verabschiedung des XJustiz-Kostendatensatzes sein, der die automatisierte Bearbeitung elektronisch eingereichter Kostenfestsetzungsanträge ermöglichen wird.
Der Datenaustausch zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern ist durch Initiative der Kommission intensiv vorangetrieben. Bereits in diesem Jahr ist in mehreren nordrhein-westfälischen Amtsgerichtsbezirken mit der ersten Stufe dieses Projektes begonnen worden.
Breiter Raum in der Arbeit der Kommission nimmt der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Projekten des elektronischen Rechtsverkehrs – auch unter Einbeziehung der “Justiznutzer” ein und die Diskussion, welche Konsequenzen – ggf. auch in gesetzgeberischer Hinsicht – aus den gewonnenen praktischen Erfahrungen gezogen werden müssen, um den elektronischer Rechtsverkehr im alltäglichen Massengeschäft einsetzen zu können.
Die gemeinsame Kommission hat hierzu Workshops initiiert, die zu den folgenden Themenkreisen stattfinden:
Problembereich Signatur
Themen sind hier die bisherigen Erfahrungen der Praxis und gefundene Lösungswege beim Einsatz von Signaturen. Es geht dabei um die Klärung von arbeitsorganisatorischen, technischen und rechtlichen Aspekten. Angestrebt wird ein gemeinsamer Workshop mit Projektmitarbeitern, auch Anwälten und Notaren mit praktischen Erfahrungen und Anbietern einschlägiger Softwarelösungen.
Zu klären ist auch die Rechtsfrage, wo Signaturen wirklich notwendig sind und wo aus praktischen Gründen darauf verzichtet werden kann oder sollte. Ggf. anzupassende rechtliche Rahmenbedingungen sollen erörtert werden.
Im Rahmen dieses Themenkreises soll auch geklärt werden, in welchen Bereichen Webformulare als Zwischenlösung bis zu einer weiteren Verbreitung von Signaturkarten eingesetzt werden können.
Problembereich “Praktische Arbeit mit der elektronischen Akte/DMS”
Hier steht die praktische Arbeit mit Dokument-Management-Systemen im Mittelpunkt, insbesondere um die diesbezüglichen Erfahrungen in den Projekten und die Zusammenführung und Diskussion von Lösungsansätzen und aufgetretenen Rechtsproblemen. Auch das Thema, welche Bestandteile zur Akte gehören, ob sich elektronische Teilakten bilden lassen und ob die Hybridakte als Zwischenlösung ein gangbarer Weg ist, wäre hier zu diskutieren. Daraus könnten sich Vorschläge für die Gesetzgebung ergeben. Zu diskutieren ist auch die Frage, welche technischen Möglichkeiten die praktische Arbeit mit elektronischen Akten gerade im Bereich der Rechtsprechung unterstützen können.
Problembereich Scannen
Die Fragestellungen im Zusammenhang mit dem sog. “ersetzenden Scannen” (Übertragung von Papierdokumenten in ein beweisrechtlich akzeptiertes elektronisches Dokument; Vernichten bzw. Rücksenden des Papieroriginals) sind durch das an der Uni Kassel (Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Roßnagel) durchgeführte Scate-Forschungsprojekt geklärt. Die gemeinsame Kommission sieht ihre Aufgabe darin, weitere Schritte in Richtung auf eine gesetzliche Umsetzung zu fördern und entsprechende Gesetzgebungsarbeiten fachkundig zu begleiten.