Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten
Zeit: | Donnerstag, 18.09.2008, 13:00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 116 |
Moderation: | Astrid Schumacher / Wolfram Viefhues |
Referenten: | Stefanie Fischer-Dieskau; Christoph Seidel |
Dokumente: | Präsentation FischerDieskau — Präsentation Seidel — Protokoll |
Während für den Bereich der Langzeitaufbewahrung elektronischer und elektronisch signierter Dokumente behauptet werden kann, dass die groben Themen jedenfalls hinsichtlich der wissenschaftlichen und rechtstheoretischen Erforschung mit den Erkenntnissen und Ergebnissen aus dem Projekt ArchiSig (www.archisig.de) weitgehend abgehandelt sind, sind bei dem Themenkomplex “Rechtsverbindliches (ersetzendes) Scannen” im Rahmen rechtlich geregelter Dokumentationspflichten noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen. Das durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderte und von der Universität Kassel/provet durchgeführte Projekt SCATE (http://www.uni-kassel.de/fb7/provet/projekte/scate/) hat hier bedeutende Erkenntnisse erzielt und nicht zuletzt mit der Forderung nach einer Rechtsvorschrift Handlungsbedarf aufgeworfen, der sowohl die öffentliche Verwaltung und die Justiz als auch den privaten Bereich betrifft.
Mit den Referaten unseres Arbeitskreises soll die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden. Dr. Stefanie Fischer-Dieskau (Referentin des BSI, vormals wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Roßnagel an der Universität Kassel) befasst sich mit den wesentlichen Aspekten der Aufbewahrung elektronischer und elektronisch signierter Dokumente. Sie gibt eine zusammenfassende Übersicht über die bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse. Insbesondere widmet sie sich der denkbaren Ausgestaltung der Aufbewahrung digitaler Dokumente sowie den möglichen und geeigneten Sicherungsmitteln.
Dr. Christoph Seidel, Geschäftsbereichsleiter IT- und Organisation im Klinikum Braunschweig, stellt in seinem Erfahrungsbericht dar, welche praktische Lösung das Städtische Klinikum Braunschweig für den Einsatz der elektronischen Signatur originär elektronischer Dokumente sowie das Scannen von Papierakten mit anschließender Übertragung in das Archivsystem gefunden hat. Neben den Vorteilen und Einsparpotentialen zeigt er den Einsatz unterschiedlicher elektronischer Signaturen, von der personenbezogenen Einzelsignatur bis zur Massensignatur, auf.
Mittels der in diesem Arbeitskreis präsentierten technischen und rechtlichen Anforderungen an die beweissichere Langzeitarchivierung soll neben einem Überblick über den Status Quo der konkrete Handlungsbedarf zur Schaffung rechtlicher Lösungen insbesondere im Bereich des ersetzenden Scannens aufgezeigt und weitere Handlungsoptionen diskutiert werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium (Schreiben vom 08.09.2008) hat sich freundlicher Weise bereit erklärt, uns bei diesen Bemühungen tatkräftig zu unterstützen und bereits zugesagt, im Anschluss an diesen Arbeitskreis das Thema aktiv in Zusammenarbeit mit der AWV e.V. voranzutreiben, wofür wir uns an dieser Stelle schon herzlich bedanken.