BLK: Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer
Zeit: | Donnerstag, 18.09.2008, 16:30 Uhr |
Ort: | Hörsaal 111 |
Referent: | Herr Dr. Robert Mödl/Herr Dr. Matthias Meyer (Bundesnotarkammer) |
Dokumente: | Protokoll |
Urkunden, die die Erbfolge beeinflussen, werden derzeit auf Karteikarten an die Standesämter und die Hauptkartei für Testamente gemeldet, welche im Sterbefall ebenfalls in Papierform die Stelle benachrichtigen, die die Urkunde verwahrt. Dieses langwierige und fehleranfällige Verfahren führt häufig zu verzögerten oder unrichtigen Entscheidungen in Erbfällen. Die Bundesnotarkammer betreibt zu dessen Ablösung den Aufbau eines zentralen Testamentsregisters. Dort sollen alle erbfolgerelevanten Urkunden elektronisch registriert werden. Nachlassgerichte könnten durch elektronische Einsicht schnell feststellen, ob Testamente oder Erbverträge vorhanden sind. Die Nachlassgerichte und die Notare und Gerichte, die Urkunden verwahren, würden im Sterbefall durch das Zentrale Testamentsregister elektronisch informiert, so dass letztwillige Verfügungen schnell und zuverlässig eröffnet werden könnten.