BLK: Die Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
Zeit: | Donnerstag, 18.09.2008, 13:00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 111 |
Referent: | Herr Dr. Christian Kunz (Amtsgericht Wedding) |
Dokumente: | Protokoll |
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates wird zum 12. Dezember 2008 das Europäische Mahnverfahren eingeführt. Es soll einheitlich in allen Mitgliedstaaten (ohne Dänemark) die grenzüberschreitende Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen vereinfachen und beschleunigen.
Für dieses Verfahren entwickeln die Justizverwaltungen von Deutschland und Österreich gemeinsam eine IT-Lösung. Grundlage ist die in Österreich vorhandene Anwendung für das nationale Mahnverfahren, aus der zahlreiche Elemente übernommen werden können. Die technische Konzeption liegt in einem streng modularen Aufbau unter Verwendung offener Standards. Im Interesse einer möglichst breiten Nutzung soll die Anwendung auch in weiteren Mitgliedstaaten eingesetzt kommen können. Daher sind umfassende Schnittstellen zur Integration in unterschiedliche Infrastrukturen sowie Sprach- und Währungsmodule vorgesehen.
Auf deutscher Seite liegt die Federführung bei der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin, da das Europäische Mahnverfahren bundesweit auf das Amtsgericht Berlin-Wedding konzentriert sein wird. Ferner ist das Bundesministerium der Justiz beteiligt. Kooperationspartner in Österreich ist das Bundesministerium für Justiz in Wien. Das Vorhaben wird von der EU-Kommission ausdrücklich begrüßt und voraussichtlich auch finanziell gefördert. Verschiedene Mitgliedstaaten der EU haben bereits Interesse an der Entwicklung gezeigt.