Die elektronische Akte- Rechtliche Rahmenbedingungen und praktischen Anforderungen
Zeit: | Donnerstag, 18. September 2008, 15:00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 117 |
Moderation: | Daniela Freiheit, Business Analyst CSC Deutschland Solutions GmbH |
Referenten: | Prof. Dr. Uwe Berlit Richter am Bundesverwaltungsgericht richterlicher EDV-Beauftragter des BVerwG; Carsten Schürger, Richter am Oberlandesgericht Amtsgericht Mönchengladbach; Jörg Tegeder, Richter am Amtsgericht Amtsgericht Neukölln, Berlin |
Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten gewinnt langsam, aber stetig an Bedeutung. Die elektronische Einreichung beim Handelsregister und die anstehende Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation auch im Mahnverfahren lassen mittelfristig einen Schub für die Nutzung der elektronischen Form auch in Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit erhoffen. Um Medienbrüche zu vermeiden, wird die Aufnahme dieser Do-kumente in eine elektronische Akte und ihre Weiteverarbeitung im Rahmen elektronischer Vorgangsbearbeitung – bis hin zum elektronischer Aktenaustausch und elektronischer Akteneinsicht – drängender. Die BLK hat auf ihrer 83. Sitzung im Mai 2008 eine Unterarbeitsgruppe mit dem Auftrag beschlossen, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Lösungen vornehmen, Verbesserungsansätze sammeln, Anforderungen an eine justizspe-zifische Lösung zur Substituierung der Papierakte aus richterlicher Sicht definieren und notwendige Erweiterungen des XJustiz-Standards für eine bundesweit austauschbare elektronische Akte zu konzipieren.
Vor diesem Hintergrund wird thematisch an die Berichte auf dem EDV-Gerichtstag 2007 (Dr. N. Mayer „Die elektronische Akte beim Bundespatentgericht – ein Erfahrungsbericht“ und W. Zimmermann „MODESTA, ein neuer Ansatz für die elektronische Akte“) angeknüpft.
- Das Referat von U. Berlit ist den rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Gerichtsakte und ihrer Einführung gewidmet. Fragestellung sind: Was ist eigentlich die elektronisch zu führende „Prozessakte“? Welche Dokumente und Informationen sind in eine elektronische „Prozessakte“ aufzunehmen? Welche Anforderungen stellt das Recht an den Aufbau und die Gestaltung einer elektronischen Gerichtsakte, um sicherzustellen, dass ihren unterschiedlichen Funktionen auch in der digitalen Welt Rechnung getragen wird? Wie „sicher“ müssen elektronische Gerichtsakten sein? Wieviel „Hybridakte“ lässt das Recht zu?
- Mit den außerrechtlichen, für die Akzeptanz und die Aufgabenbewältigung zentralen praktischen Anforderungen wird sich das Referat von C. Schürger befassen. Welche Anforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Perspektiven derjenigen, die in- und außerhalb der Justiz mit einer elektronischen Akte arbeiten sollen, vor allem Servicekräften und Richterschaft? Den Schwerpunkt werden hier die vielfältigen ergonomischen Aspekte und die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Hardware bilden, die eine Erfassung des Inhalts einer eAkte und das juristische Arbeiten mit ihr ermöglichen und unterstützen. Kernfrage ist: Was ist erforderlich, um Richterschaft und Servicekräfte mit Freude an den elektronischen Schreibtisch zu lo-cken?“
- Die Vorführung von J. Tegeder schließlich wird anhand des kleinen Programms „Snippit“ (einem Firefox-Add-On) demonstrieren, wie die Einführung einer elektronischen Akte für die Richterschaft auch die Fallbearbeitung unterstützen und erleichtern kann. These ist: Die elektronische Akte kann für den Entscheider ein komfortables und mächtiges Hilfsmittel werden, wenn es darum geht, den Streitstoff vollständig zu erfassen und ihn sachgerecht zu gliedern.