BLK III: Der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Zeit: | Freitag — 25.09.2009 — 10.30 Uhr |
Ort: | Hörsaal 111 |
Referent: | Dr. Robert Mödl (Bundesnotarkammer) |
Dokumente: | Protokoll (siehe Ziff. V.) |
Die Grundbücher werden in Deutschland bereits elektronisch geführt. Anträge und sonstige zur Eintragung erforderliche Dokumente müssen aber in Papierform zum Grundbuchamt eingereicht werden. Der elektronische Rechtsverkehr beschränkt sich daher bisher auf die elektronische Grundbucheinsicht. Grundbuchauszüge können als PDF-Dokumente über das Internet abgerufen werden. Am 18.06.2009 hat der Bundestag jedoch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren beschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht es den Bundesländern, neben der elektronischen Einsicht auch die elektronische Antragstellung zuzulassen und die Grundakten elektronisch zu führen. Die Bundesnotarkammer und einzelne Bundesländer arbeiten an der Vorbereitung der elektronischen Einreichung zum Grundbuch. Langfristig sind zudem ein einheitliches Datenbankgrundbuch und eine bundesweite Grundbuchauskunft geplant. Gleichzeitig verfolgt die Bundesnotarkammer im Rahmen der Initiative Finanzstandort Deutschland die elektronische Abwicklung von Grundschuldbestellungsaufträgen.