BLK III: ePayment – die elektronische Kostenmarke in der Justiz
Zeit: | Freitag — 25.09.2009 — 10.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 111 |
Referent: | Manfred Stapelmann (Oberlandesgericht Hamm) |
Dokumente: | Protokoll (siehe Ziff. IV.) |
Die Elektronische Kostenmarke soll die heutige Justizkostenmarke ersetzen.
Gerichtskostenmarken gibt es vermutlich ähnlich lange wie Briefmarken. Während die Briefmarke dokumentiert, dass das Porto gezahlt worden ist, steht die Gerichtskostenmarke für den Nachweis der Zahlung von Gerichtskosten.
Justizkostenmarken gibt es seit den Kindertagen der Bundesrepublik. Bereits in den Jahren 1949/1950 verständigten sich die damaligen Bundesländer darauf, dass „Gerichtskostenmarken“, die von jedem Bundesland herausgegeben wurden, auch in den jeweils anderen Ländern als Nachweis einer Kostenzahlung anerkannt wurden.
Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über das neue Bezahlverfahren „Elektronische Kostenmarke“ unter Nutzung von ePayBL, der Bezahlplattform des Bundes und der Länder.
Anschließend erfolgt eine Demonstration unter Zugriff auf die Internetseite des Justizportals des Bundes und der Länder.