Die elektronische Parallelakte im Strafverfahren
Zeit: | Donnerstag — 24.09.2009 — 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 105 |
Moderation: | Oberstaatsanwalt Dieter Kesper (Generalstaatsanwaltschaft Köln); Richter am Amtsgericht Christian Breuers (Oberlandesgericht Düsseldorf) |
Referenten: | Vizepräsidentin des Landgerichts, Dr. Annette Lehmberg (Landgericht Düsseldorf); Vorsitzende Richterin am Landgericht Brigitte Koppenhöfer (Landgericht Düsseldorf); Richter am Landgericht Martin Machalitza (Landgericht Düsseldorf); Oberstaatsanwalt Theo Holzmann (Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf); Rechtsanwalt Niels Hoffmann |
Dokumente: | Präsentation Holzmann — Präsentation Machalitza — Protokoll |
In Wirtschaftsstrafverfahren verfügen Verteidiger häufig über eingescannte Akten, wodurch sie die Möglichkeit haben, in der Sitzung mittels Suchfunktionen in Sekunden Aktenstellen zu finden, während das Gericht und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auf die umfangreichen Papierakten angewiesen sind. Im Rahmen eines von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf initiierten Pilotprojektes zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Düsseldorf wird die nach bestimmten Standards geführte Papierakte zunächst durch die Staatsanwaltschaft eingescannt und mit einer Texterkennungs-Software lesbar gemacht. Nach Anklageerhebung wird die Pflege der elektronischen Parallelakte durch das Landgericht fortgeführt. Die elektronische Parallelakte wird sodann auf dem Server des Landgerichts abgelegt und ist damit für die Richter und die Servicegeschäftsstelle am Arbeitsplatz jederzeit verfügbar. Ferner wurden mehrere Sitzungssäle des Landgerichts mit Multimediatechnik ausgestattet, so dass die elektronische Akte zur Recherche oder zur Präsentation mittels Beamer in der Hauptverhandlung durch die Strafkammer genutzt werden kann. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hat ebenfalls die Möglichkeit, mit einem Notebook auf die elektronische Parallelakte zuzugreifen. Verteidigern und sonstigen Akteneinsichtsberechtigten wird die elektronische Parallelakte auf einem Datenträger verschlüsselt zugänglich gemacht.
Zusätzlich wurde eine gemeinsame Datenhaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft auf dem Server der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zwecks Verbesserung der Zusammenarbeit in Wirtschaftsstrafsachen erprobt.
Die Nutzung der elektronischen Parallelakte führt in allen Verfahrensstadien und für alle Beteiligten durch die jederzeitige Verfügbarkeit der Akte zu einer deutlichen Arbeitserleichterung. Das Projekt soll auf weitere Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte ausgedehnt werden.
Derzeit werden für alle Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen Hochleistungsscanner nebst Zubehör und Software beschafft, um in allen Behörden und allen hierfür geeignet erscheinenden Verfahren elektronische Parallelakten anlegen zu können.