Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz
Zeit: | Donnerstag — 16.09.2010 — 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 105 |
Moderation: | Rechtsanwalt und Mediator Dr. Thomas Lapp |
Referenten: | Uwe Boysen, Vorsitzender Richter am LG Bremen (DVBS e.V.); Detlef Girke, Projekt: Barrierefrei Informieren und Kommunizieren (bik@work) |
Dokumente: | Präsentation — Protokoll |
Blinde und Sehbehinderte benutzen am Computer besondere Hilfsmittel, die es ihnen ermöglichen, die auf dem Monitor dargestellten Informationen über eine Braillezeile in Blindenschrift oder über eine Sprachausgabe akustisch wiederzugeben (ScreenReader) oder stark vergrößert darzustellen (Magnifier). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die dabei verwendeten grafischen Benutzeroberflächen, Programme und Programminhalte barrierefrei gestaltet sind. Obwohl die hierfür erforderlichen technischen Standards vorhanden sind, werden sie vielfach nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Der Grund hierfür liegt neben einer fehlenden Sensibilisierung häufig darin, dass die entsprechenden Standards nicht bekannt sind oder Entscheider, Programmentwickler und ‑designer nicht wissen, auf was sie achten sollen.
Während sich die EDV-Gerichtstage 2004 und 2005 mit der Barrierefreiheit von Internetangeboten befasst haben, steht diesmal die “Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz” im Mittelpunkt.
Die damit angesprochenen Fachanwendungen, die für die Bearbeitung der staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Verfahren erforderlich sind, entwickeln sich immer mehr hin zur elektronischen Akte und werden zudem für den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet. Betroffen davon sind nicht nur blinde und sehbehinderte Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, sondern auch blinde und sehbehinderte Menschen, die beispielsweise als Kläger oder Beklagter oder als deren Prozessbevollmächtigte (blinde Rechtsanwälte) am gerichtlichen Verfahren (Absenden und Empfangen elektronischer Schriftsätze, elektronische Akteneinsicht, …) beteiligt sind.
IT-Anwendungen, die blinde und sehbehinderte Menschen nicht ausgrenzen, müssen daher barrierefrei gestaltet sein.
Im Vordergrund sollen daher ganz praktische Fragen und deren Veranschaulichung anhand konkreter Beispiele stehen:
- - Wie arbeiten blinde und sehbehinderte Menschen am PC?
- - Welche Barrieren gibt es? Und warum grenzen sie aus?
- - Wie sieht barrierefreie Informationstechnik aus?
- - Wie lässt sich Barrierefreiheit verwirklichen?
Berücksichtigt man zudem, dass es zwischen den Standards zur Barrierefreiheit und den Anforderungen an eine benutzergerechte Software-Ergonomie einen weiten Überschneidungsbereich gibt, dann kommen barrierefreie Programme und barrierefrei gestaltete Inhalte letztlich allen Nutzern zugute.