BLK: Das EU-Projekt e‑Codex
Zeit: | Donnerstag — 16.09.2010 — 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 111 |
Referent: | Carsten Schmidt (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) |
Im europäischen Raum sollen der Zugang zum Recht und die Effektivität des justiziellen Bereichs nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union enden. Dies ist das Ziel des Förderprojektes e‑CODEX der Europäischen Kommission für den Bereich eJustice, an dem sich 15 Staaten und zwei Interessenvertretungen beteiligen.
Eine der Kernüberlegungen des Projektes ist, dass in einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und einem vielfältigen Spektrum an grenzüberschreitenden Aktivitäten, der Zugang zum Recht und die Effektivität des justiziellen Bereichs nicht dadurch behindert werden soll, dass die IT-Services an den Grenzen der Mitgliedstaaten bzw. der Grenze der Europäischen Union enden. Wie das Internet eindrucksvoll demonstriert, kann Informationstechnologie wie kein anderes Medium zuvor eine Möglichkeit schaffen, um diese Grenzen zu überwinden.
In diesem Kontext ist auch das „Information and Communication Technologies Policy Support Programme (ICT PSP) Pilot Projekt A für e‑Justice (e‑CODEX)“ der Europäischen Kommission zu sehen. Das Ziel des Projektes ist es, den Bürgern und Unternehmen der Europäischen Union einen einfacheren Weg zum Recht zu eröffnen. Gleichzeitig soll auch der Datenaustausch zwischen den justiziellen Einrichtungen, z.B. Gerichten und Staatsanwaltschaften verbessert werden.
In verschieden starker Ausprägung setzen bereits heute alle Mitgliedstaaten moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ein, um den Justizbereich zu unterstützen. Die grenzüberschreitende Nutzung von eJustice wird Lösungen für eine Vielzahl von aktuellen Problemen schaffen:
- Sie wird den Bürgern und Unternehmen den Zugang zu justiziellen Informationen erleichtern.
- Sie wird eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Justizbereich ermöglichen.
- Sie wird die grenzüberschreitende Behandlung von gerichtlichen Verfahren wesentlich effektiver gestalten.