Durchdringung einer elektronischen Akte
Zeit: | Donnerstag — 16.09.2010 — 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 117 |
Moderation: | Oberstaatsanwalt Dieter Kesper (Generalstaatsanwaltschaft Köln) |
Referenten: | Klaus Rackwitz, Senior Administrative Manager, (Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag); Ralph Hecksteden (Europäische EDV-Akademie des Rechts); Stefan Jamin (IBM/Cenit) |
Dokumente: | Protokoll |
In konsequenter Fortführung des Workshops „Die elektronische Parallelakte in Strafverfahren“ vom EDV-Gerichtstag 2009 soll am Beispiel von umfangreichen Strafverfahren der Frage nachgegangen werden, ob und mit welchen technischen Hilfsmitteln eine elektronische (Parallel-) Akte nebst aller elektronisch verfügbaren Beweismittel inhaltlich erschlossen (durchdrungen) werden kann.
Als Ergänzung zu den 2009 vorgestellten Möglichkeiten des Adobe-Readers, der schon nennenswerte Vorteile gegenüber der „Durcharbeitung“ mit Stift, Post-it und Notizzettel bietet, verfolgen Industrie und Forschung verschiedene Wege einer elektronischen Unterstützung, die nach derzeitiger Einschätzung auch in Verfahren anderer Gerichtszweige eingesetzt werden können.
Beispielhaft soll eine Lösung der Firma IBM vorgestellt werden, mit der der Inhalt elektronischer Dokumente vor Aufnahme der Arbeiten bereits strukturiert (vorsortiert) werden kann, sowie ein „Case-Matrix“ genanntes, für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag entwickelte „Werkzeug“ der EDV-Akademie des Rechts in Merzig, unter anderem ein Beweismanagementsystem, das eine Zuordnung von Beweisen zu Tatbestandsmerkmalen ermöglicht.
Im Einzelnen bietet die auch an einem Firmenstand präsentierte Lösung von IBM eine Möglichkeit, Informationen zu strukturieren, in Relation zueinander zu setzen, das Ergebnis der Analysen samt der dazu gehörenden Dokumente zu extrahieren und so gegebenenfalls mit Auswertungsaufträgen an Ermittlungsteams, Unterstützungsgruppen, Gutachter oder Kammermitglieder weiterzuleiten.
Bei Case Matrix handelt es sich um ein als Webanwendung programmiertes Werkzeug zur Unterstützung der juristischen Subsumtion, mit dem Ziel, einzelnen Tatbestandsmerkmalen sowohl Beweismittel, Kommentierungen als auch Rechtsprechung zuzuordnen, um die Entscheidungsträger bei der Bewertung der Verdachtslage zu unterstützen und einen Verfahrensabschluss vorzubereiten; eine Aufgabe, die gleichermaßen auch bei nationalen Staatsanwaltschaften und Gerichten anfällt.
Als Praktiker wird ein Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag über die elektronische Unterstützung in Großverfahren dieses Gerichts referieren, die Notwendigkeit sowie die praktischen Anforderungen an eine informationstechnische Unterstützung darstellen und deren Grenzen aufzeigen.