Bewertung und Vertrauen in sozialen Netzwerken
Zeit: | Donnerstag — 22.09.2011 — 15 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.19 |
Moderation: | Rechtsanwalt und Mediator Dr. Thomas Lapp – IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR |
Referenten: | Rechtsanwalt Michael Friedmann, QNC GmbH; Rechtsreferendar Jens Ferner, Anwaltskanzlei Ferner, Alsdorf |
Dokumente: | Präsentation — Protokoll |
Untersuchungen zur Frage, wie Rechtsuchende zu ihrem Anwalt und letztlich zu ihrem Recht finden, verweisen immer auf Empfehlungen im Bekanntenkreis. Auch hierfür bieten sich im Web 2.0 Alternativen. Neben den schon länger bekannten Informationen wie Anwaltsauskunft oder Anwaltsuchservice, die vor allem Selbstdarstellungen der Anwälte sind, gibt es inzwischen Portale, auf denen die Anwälte bewertet werden. Teilweise werden dort nur die angemeldeten Anwälte von ihrem Mandanten bewertet (http://www.anwalt-nach-mass.de/ oder http://www.123recht.net/). Bei anderen Portalen ist nicht immer klar, wer die Bewertung verfasst hat. Insofern stellt sich für die Anwälte nicht mehr unbedingt die Frage, ob sie an diesen Bewertungen teilnehmen. Auch wer nicht aktiv teilnimmt, wird in sozialen Netzwerken unter Umständen zum Thema.Soziale Netzwerke erfreuen sich außerordentlich großer Beliebtheit. Facebook als ein bekanntes Beispiel dafür ist in 74 Sprachversionen verfügbar und hat aktuell ca. 750 Millionen Nutzer (Stand Juni 2011 laut Wikipedia). Wäre es ein Land, gehörte es zu den größten Ländern der Erde. Google+ ist erst vor kurzem gestartet, erfreut sich aber rasant steigender Mitgliederzahlen. Derartige soziale Netzwerke wie Twitter, Linedin, Xing etc. werden auch von Juristen intensiv genutzt. Speziell an Juristen wenden sich der beck-blog (http://blog.beck.de/) und der Marktplatz Recht. Bei allen Angeboten stellt sich die Frage, wie Juristen sich dort präsentieren, was sie von sich preisgeben und mit welchen Informationen sie an die Öffentlichkeit treten. Es ist zwar möglich, aktuelle Fälle auf die behandelten Rechtsfragen zu reduzieren und dann in Fachkreisen zu diskutieren. Die Beteiligten des Falles können jedoch „ihren Fall“ leicht erkennen. Je nach Konstellation kann es auch für Außenstehende einfach sein, anhand von Fachfragen auf die gerade bearbeiteten Fälle zu schließen. Zu fragen ist auch, welchen Einfluss diese Darstellungen auf das Bild und insbesondere das Vertrauen der Öffentlichkeit haben. Der Arbeitskreis wird diskutieren, welche Überlegungen bei der Teilnahme an solchen sozialen Netzwerken anzustellen sind.
Eine Sonderrolle spielt der Marktplatz Recht (http://www.marktplatz-recht.de), der eine geschlossene, nur für Juristen zugängliche Plattform ist. Auf dem Marktplatzrecht können auch Gerichte und einzelne Richter bewertet werden.
Der Arbeitskreis wird diskutieren, welche Auswirkungen diese Bewertungen auf das Vertrauen in Justiz und Anwaltschaft haben.
Wir freuen uns auf interessante Diskussionen über diese aktuellen Entwicklungen.