BLK: Initiativer elektronischer Postausgang in Hessen
Zeit: | Donnerstag — 22.09.2011 — 15:30 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Referent: | Patrik Wagner |
Dokumente: | Präsentation – Protokoll |
Während in den Registerverfahren die Gerichte gewissermaßen im „Antwortmodus“ arbeiten, beschreitet die hessische Justiz mit dem Projekt eRechnung einen völlig neuen Weg. Seit Dezember 2010 steht die elektronische Rechnung für ganz Hessen zur Verfügung und wird als erster bundesweiter initiativer elektronischer Postausgang an alle Adressaten versandt, die Inhaber eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sind. Im Rahmen der landgerichtsweiten Einführung dieses Verfahrens wurden seit März 2010 bis zum Jahresende 2010 etwa 10.000 elektronische Rechnungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt, um ihnen die Vorzüge elektronischer Rechnungsabwicklung zu eröffnen. In der ersten Jahreshälfte 2011 konnten bereits ca. 22.000 elektronische Rechnungen gezählt werden. Nach den bisherigen Prognosen wird erwartet, dass – soweit alle Rechnungen an entsprechend ausgerüstete Empfänger über den elektronischen Postausgang abgewickelt werden – 100.000 Rechnungen und mehr jährlich elektronisch versandt werden können.Im Jahr 2007 erfolgte der vielbeachtete Einstieg in die elektronische Kommunikation mit der Umstellung der Handels‑, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisterverfahren. Für die Antragsteller war dies mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verbunden und sicherlich zunächst kein einfacher Weg. Bereits im Dezember 2008 folgte, ebenfalls auf Grund gesetzlicher Vorgaben, die Verpflichtung für Rechtsanwälte zur Einreichung maschinell bearbeitbarer Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides. Weitere gesetzliche Vorgaben zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gibt es zurzeit nicht.
Daneben hat die hessische Justiz damit begonnen in einem weiteren Verfahren die internen Bearbeitungsabläufe auf eine elektronische Abwicklung auszurichten. Die Insolvenzverfahren sollen nun ebenfalls vollständig elektronisch bearbeitet werden.
Die Erfahrungen und auch die Kritik der Notare aus den Umstellungsprozessen im Registerverfahren haben gezeigt, dass asymmetrische Kommunikation allenfalls für einen kurzen Übergangszeitraum hinnehmbar ist. Der elektronische Rückweg von den Gerichten zu den Insolvenzverwaltern ist damit zwingend notwendig und auch kurzfristig umzusetzen, um bei beiden Kommunikationspartnern entsprechende Mehrwerte zu erzielen.
Der elektronische Postausgang per EGVP in allen Sachgebieten und für alle Serviceeinheiten ist das angestrebte Ziel. Die aus den oben genannten Projekten gesammelten Erfahrungen und die in Hessen geschaffene Infrastruktur werden es ermöglichen, dies Anfang des Jahres 2012 pilothaft bei einem Landgericht zunächst in Zivilsachen zu erproben und sodann noch im Jahr 2012 damit zu beginnen, diesen Standardversendeprozess auf ganz Hessen auszuweiten.