BLK: Zentrales Testamentsregister
Zeit: | Donnerstag — 22.09.2011 — Uhrzeit 16.00 – 16.30 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Referent: | Dr. Thomas Diehn, Geschäftsführer, Bundesnotarkammer |
Dokumente: | Protokoll |
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) dient der Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen. Am 01.01.2012 nimmt die Bundesnotarkammer gemäß § 78b Absatz 1 BNotO den Registerbetrieb auf. Das ZTR tritt an die Stelle der bisherigen Testamentsverzeichnisse der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Aufgenommen werden Verwahrangaben zu allen erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet worden sind und/oder sich in amtlicher Verwahrung befinden. Die Bundesnotarkammer benachrichtigt im Sterbefall die jeweilige Verwahrstelle und das zuständige Nachlassgericht auf elektronischem Wege. Die elektronische Übermittlung der Verwahrangaben zum Zentralen Testamentsregister erfolgt durch Notare und Gerichte. Zur Vornahme der Registrierung und für die weiteren Funktionen des Registers werden eine Webanwendung sowie eine Webservice-Infrastruktur zur Integration in vorhandene Gerichtssoftware zur Verfügung stehen. Unter anderem beinhaltet das ZTR auch die Nutzung von S.A.F.E. zur Benutzerauthentifizierung und ‑autorisierung. Der Vortrag geht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und den organisatorischen Ablauf der ZTR-Einführung in der Justiz ein. Den Schwerpunkt bilden jedoch die Vorführung des ZTR sowie des angeschlossenen Gerichtsverzeichnisses (GVZ) der Bundesnotarkammer.