GK ERV: Vom Papier zur Datei: Facetten der Komplexität elektronischer Dokumente
Zeit: | Freitag — 23.09.2011 — 9.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.23 |
Moderation: | Alfred Gass, Geschäftsführer, Europäische Akademie des Rechts (EEAR); Dr. Wolfram Viefhues, Vorsitzender der gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr |
Referenten: | Dr. Astrid Schumacher, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); Peter Falk, FUJITSU Fujitsu Technology Solutions GmbH; Volker Rombach, Citkomm services GmbH 58640 Iserlohn |
Dokumente: | Präsentation 1 — Präsentation 2 |
Einer der in der gemeinsamen Kommission angestoßenen Initiativen betrifft die spezielle Problematik der Rechtsverbindlichkeit des ersetzenden Scannens, d.h. also bei anschließender Vernichtung des Originals. Hier wird über den Stand der Arbeiten an der technischen Richtlinie des BSIberichtet. Die technische Richtlinie zur beweiswerterhaltenden Langzeitspeicherung (BSI, TR ESOR 03125) elektronischer Dokumente sowie die aktuellen Arbeiten an einer Richtlinie zum dokumentenersetzenden Scannen beim BSI eröffnen dem Anwender neue Perspektiven in der sicheren Digitalisierung und Speicherung. Vom Input-Management über die Vorgangsbearbeitung einschließlich der Transformation von Papier- in elektronische Dokumente bis zur Langzeitspeicherung kann die Vertrauenswürdigkeit elektronischer Dokumente durch den effizienten Einsatz zertifizierter Scan- und Archivlösungen sichergestellt werden. Die Betrachtung unterschiedlicher Sicherheitsniveaus erlaubt dem Anwender, eine auf seine fachspezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung mit und ohne Einsatz von Signaturen auszuwählen. Die Nutzung elektronischer Signaturen kann dabei auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden. Am Beispiel eines Migrationsprojektes aus der deutschen Unfallversicherung werden die dort relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien präsentiert.Die gemeinsame Kommission hat auch im letzten Jahr bei ihren regelmäßigen Sitzungen eine Vielzahl von Themen diskutiert und auch zwischen diesen Terminen eine Reihe von Aktivitäten entfaltet, um den elektronischen Rechtsverkehr weiter voran zu bringen. Der Arbeitskreis dient im ersten Teil dazu, einen kurzen Bericht über die Aktivitäten der gemeinsamen Kommission zu geben.
Abschließend befasst sich der Arbeitskreis mit in der Praxis noch vorhandenen Hindernissen beim E‑Government und E‑Justice an der Schnittstelle zwischen Behörden, die bereits elektronisch arbeiten und Gerichten, die noch Papierakten einsetzen. So zeigt sich in einem Projekt mehrerer kommunaler Bußgeldbehörden, dass die Nutzung der elektronischen Aktenführung und deren technische und organisatorische Ausgestaltung durch fehlende oder uneinheitliche rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern noch zusätzlich erschwert werden. Hierdurch treten bei der Anerkennung von Ausdrucken aus elektronischen Akten als Beweismittel vor Gericht immer wieder Streitfälle auf, die Verfahren unnötig verzögern und verteuern. So ist auf gesetzgeberischer Seite eine stärkere Verzahnung zwischen dem gesetzgebenden Ressort (in diesem Fall Innenministerium) und dem Justizministerium wünschenswert, damit bei der Umsetzung neuer Regelungen Reibungsverluste durch unzureichende Information und unzureichende Regelungen und Ausführungsverordnungen minimiert werden. Einheitliche Vorgaben in allen Bundesländern erleichtern den Softwareherstellern und Softwarenutzern dabei die Einführung der elektronischen Aktenführung. Dieses Thema soll in Verbindung mit dem geplanten E‑Governmentgesetz des Bundes adressiert werden.