ACTA und das Urheberrecht
Zeit: | Donnerstag, 13.09.2012, 13.00 Uhr |
Ort: | HS 0.23 |
Moderation: | Prof. Dr. Dirk HECKMANN, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau |
Referenten: | Prof. Dr. Michael HASSEMER, Lehrstuhlinhaber für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum der Technischen Universität Kaiserslautern; Prof. Dr. Rolf SCHWARTMANN, Fachbereicht Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln |
Dokumente: | Protokoll |
“Macht Euch um Acta keine Sorgen mehr” — so EU-Kommissarin Neelie Kroes auf der diesjährigen re:publica. Aber auch wenn Acta selbst kein Thema mehr ist, kann man doch aus der Debatte rund um Acta immer noch lernen und Fragen zur Zukunft des Urheberrechts erkennen, die rechtspolitisch — wenn auch unter anderen Überschriften und in anderen Zusammenhängen — weiterhin relevant bleiben werden. Zukunftsrelevanz besitzen vor allen Dingen die gesellschaftlichen Befindlichkeiten, die bei den Debatten rund um Acta sichtbar wurden. Unter diesen Gesichtspunkten sollte die Acta-Themenagenda weiterhin aufmerksam analysiert werden. Im Sinne einer rechtsdogmatischen Fundierung dürfen auch die Herausforderungen nicht übersehen werden, die sich aus dem urheberrechtlichen Disput für das Verständnis des “geistigen Eigentums” ergeben. Der Arbeitskreis wird diese Fragestellungen aufgreifen und den Versuch machen, sowohl eine analytische Zwischenbilanz zu ziehen wie auch mögliche Entwicklungslinien zu extrapolieren und zu bewerten.
Zu den Referenten:
Professor Dr. Rolf Schwartmann lehrt Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln. Seit 2006 ist er Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.
Professor Dr. Michael Hassemer ist seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum der Technischen Universität Kaiserslautern (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften).