BLK I: Gesetzentwurf zur elektronischen Akte in Strafsachen
Zeit: | Donnerstag, 13.09.2012, 13.00 Uhr |
Ort: | HS 0.18 |
Referenten: | Oliver SABEL, Ministerialrat, Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz |
Dokumente: | Protokoll |
In diesem Arbeitskreis wird der aktuelle Stand der Arbeiten zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vorgestellt und diskutiert. Grundlage hierfür bildet der im Juni 2012 veröffentlichte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Der Entwurf schafft die strafprozessualen Voraussetzungen für die verbindliche elektronische Aktenführung bei allen deutschen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten. In Übereinstimmung mit dem parallelen Gesetzgebungsvorhaben zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten sieht er außerdem Regelungen zur elektronischen Kommunikation im Strafverfahren vor. Rechtsgrundlagen werden insbesondere für die Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form, die Aufbewahrung papierner Ausgangsdokumente, die originäre Erstellung elektronischer gerichtlicher Dokumente und das Verfahren der Akteneinsicht geschaffen. Außerdem werden die bestehenden Beweisvorschriften an die Besonderheiten der elektronischen Aktenführung angepasst. Geregelt werden außerdem die verfahrensübergreifende Verwendung der in den Strafakten gespeicherten Daten sowie die Aktenspeicherung nach Verfahrensabschluss und weitere datenschutzrechtliche Aspekte.