Die Datenschutz-Verordnung in der EU
Zeit: | Donnerstag, 13.09.2012, 13.00 Uhr |
Ort: | HS 0.19 |
Moderation: | Rigo WENNING, Justitiar, W3C |
Referenten: | Ralf BENDRATH, Senior Policy Advisor von MEP Jan Philipp Albrecht (Rapporteur des EU-Parlaments zur Datenschutz-Verordnung); Prof. Dr. Marie-Theres TINNEFELD, Hochschule für angewandte Wissenschaften, München |
Das Thema Datenschutz hat es inzwischen in die vorderste Front der Massenmedien geschafft. Die Umwälzungen und Zerwürfnisse der alten Ordnung durch das Internet führen täglich zu neuen Herausforderungen für den Datenschutz. Gleichzeitig bleibt uns die klassische Datenverarbeitung erhalten.
Die bisherige Regelung, die Richtline 95/46EC gilt als veraltet. Ihre Grund-Annahmen stammen aus den achtziger Jahren. Geprägt von der Konzentration auf große Datenbanken führen ihre Prinzipien nicht immer zu befriedigenden Lösungen, wenn wir alle zu Verantwortlichen der Verarbeitung werden. Gleichzeitig leidet der Binnenmarkt anerkanntermaßen unter der Fragmentierung, die bei der Transition der Richtlinie in nationales Recht entstanden ist. Datenschutz in Italien sieht anders aus als in Schweden und Irland hat wieder andere Vorstellungen.
Was lag also nach dem Abschluss der Verträge von Lissabon näher, als eine EU Verordnung für den Datenschutz auf den Weg zu bringen um ein wirklich einheitliches Schutzniveau zu erreichen. Die direkt anwendbaren Regeln sind dann in der gesamten EU gleich. Damit wäre den Mitgliedsstaaten der Weg versperrt, sich Wettbewerbsvorteile durch Datenschutzdumping zu verschaffen. Dazu hat die Europäische Kommission mit COM(2012) 11 final einen Vorschlag vorgelegt der derzeit im europäischen Parlament beraten wird. Doch welches Niveau wird das europäische Niveau? Bedeutet die Nivellierung einen leichteren Datenschutz für Deutschland? Wird die europäische Datenschutzregulierung den Anforderungen und Herausforderungen des Internet gerecht?
Für die Vorstellung des derzeitigen Stands der geplanten Regulierung und einem Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren konnte Ralf Bendrath gewonnen werden. Er ist der zuständige wissenschaftliche Referent im Stab von MEP Jan Philipp Albrecht, des Berichterstatters im europäischen Parlament. Eine direkte Kritik durch Marie-Theres Tinnefeld wird folgen. Dies ist gedacht als Anregung zur weiteren Diskussion des Datenschutzes: Was bedeutet die Novellierung für die Justiz? Gibt es Fälle aus langjähriger Praxis, die unbeantwortet bleiben? Wir freuen uns auf spannende Einführungsvorträge und eine anregende Diskussion mit dem Auditorium.