E‑Justice-Kompetenz in Ausbildung und Beruf
Zeit: | Freitag, 14.09.2012, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 0.23 |
Moderation: | Professor Dr. Maximilian HERBERGER, Vorstandsvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages, Universität des Saarlandes |
Referenten: | Staatssekretär Dr. Wilfried BERNHARDT, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa |
Dokumente: | Präsentation — Protokoll |
Dem Einsatz von Informationstechnologie kommt in der Justiz eine immer größere Bedeutung zu. Ziel in Ausbildung und Beruf muss es daher sein, Informationstechnologie im Justizalltag so weit zu etablieren und auszubauen, dass die Justiz nicht Gefahr läuft, hinter den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen zurückzubleiben. Vielmehr muss sie die heutigen Formen und Instrumente der Kommunikation nicht nur kennen und nutzen, sondern diese auch mit gestalten.
Die hierfür notwendigen Grundkenntnisse und methodischen Kompetenzen müssen bereits in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses vermittelt werden, damit später im Beruf die Entwicklungen in der Informationstechnologie nachvollzogen und effektiv genutzt werden können. Bisher erfolgt während des juristischen Studiums keine spezifische IT-Ausbildung. Die Studenten bedienen sich aber bereits während des Hochschulstudiums in vielfältiger Weise elektronischer Medien zur Bewältigung der Studieninhalte. Deswegen ist bei den Rechtsreferendaren grundsätzlich eine hinreichende IT-Grundkompetenz vorhanden. Die Förderung der E‑Justice-Kompetenzen im Referendariat hat daher ihren Schwerpunkt im fortlaufenden Gebrauch elektronischer Medien, z. B. für Recherchearbeiten, bei der Vorbereitung von Entscheidungen und für die entsprechende Kommunikation mit Ausbildungs- und Arbeitsgemeinschaftsleitern. Im Unterschied hierzu enthalten die Rahmenstoffpläne einer Vielzahl der Länder für die Ausbildung des mittleren und gehobenen Justizdienstes die Vermittlung von allgemeinen Grundlagen zu IT-Standardprogrammen wie Word, Excel und einschlägigen Justizanwendungen.
Optimierungsmöglichkeiten bestehen dagegen insbesondere in der Fortbildung. Die Vermittlung von E‑Justice-Kompetenzen muss hier stärker verankert werden.
Obwohl von einer gewissen IT-Grundkompetenz bei allen Mitarbeitern in der Justiz ausgegangen werden kann, wird es sich bei der Fortbildung im Bereich der E‑Justice-Kompetenzen aufgrund stetiger technischer Neu- und Weiterentwicklungen naturgemäß um einen Dauerprozess handeln. Für einen effektiven Einsatz von IT ist es erforderlich, dass diese von den Justizbediensteten aller Laufbahnen sicher beherrscht wird. Unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen müssen die Bediensteten vorausschauend, rechtzeitig und umfassend geschult werden. Zur E‑Justice-Kompetenz gehört aber auch die Fähigkeit, Verfahrensabläufe in der Justiz und ihr “IT-Potenzial” zu erkennen, Dialogfähigkeit mit der IT und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse zu gestalten.
Sachsen hat hierzu ein Konzept zur Förderung der E‑Justice-Kompetenzen in der sächsischen Justiz entwickelt, welches den Justizstaatsekretären der anderen Bundesländer auf einem speziell diesem Thema gewidmeten Treffen am 28. Februar 2012 in Meißen vorgestellt wurde. Daran schloss sich eine Länderumfrage zur Ermittlung des Potenzials für länderübergreifende IT-Fortbildungen an. Auf ihrer Grundlage wurden Sachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen von der 83. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden beauftragt, ein Modell zur Förderung der E‑Justice-Kompetenzen — basierend auf einem länderübergreifenden Fortbildungsangebot — zu entwickeln, welches durch die Nutzung von Synergieeffekten ressourcenschonend den bestehenden IT-Fortbildungsbedarf der Justiz abdeckt.