ECLI und ELI — Überflüssige Standards aus Brüssel?
Zeit: | Donnerstag, 13.09.2012, 15.00 Uhr |
Ort: | HS 0.23 |
Moderation: | Daniela FREIHEIT, feine IT-Strategien für die Justiz |
Referenten: | Dr. Cornelie BUTZ, Bibliotheksdirektorin, Bundesverwaltungsgericht Götz HEINE, Regierungsdirektor, OVG NRW Marc van OPIJNEN, Senior Adviser, Legal Informatics at the Dutch Council for the Judiciary, Utrecht Dr. Melanie Kieler, Bundesministerium der Justiz |
Dokumente: | Protokoll |
Aus Brüssel kommen neue Standards für den Rechtsprechungs- und den Gesetzgebungsbereich, der European Case Law Identifier (ECLI) und der European Legislation Identifier (ELI). Beide Standards sollen auch in Deutschland eingeführt werden.
Der ECLI wird häufig im Zusammenhang mit dem europäischen Justizportal genannt. Dieses Portal wurde von der Kommission der Europäischen Union als zentrale elektronische Anlaufstelle im Justizbereich entwickelt. Es verlinkt u.a. auf bestehende Datenbankangebote in den Mitgliedsländern. Über den Menüpunkt “Rechtsprechung” haben Interessierte kostenlosen Zugang zu verschiedenen Entscheidungsdatenbanken.
Die Recherche wird allerdings dadurch erschwert, dass ein- und dieselbe Entscheidung in verschiedenen Datenbanken unterschiedlich zitiert sein kann. Dies schränkt Benutzerfreundlichkeit und Effizienz bei der Entscheidungssuche erheblich ein.
Abhilfe soll der ECLI schaffen. Dieser Identifikator soll für sämtliche Entscheidungen aller Gerichte eines Mitgliedsstaates vergeben werden. In Deutschland ist die Einführung innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre vorgesehen. Geplant ist die Gründung einer nationalen ECLI-Agentur.
In den Niederlanden hat man sich bereits intensiver mit der Organisation der ECLI-Vergabe befasst. Dort steht die ECLI-Einführung unmittelbar bevor.
Der ELI wird im Zusammenhang mit der elektronischen Verkündung und einem semantischen Web der europäischen Gesetzes- und Amtsblätter diskutiert. Die Vergabe von Unique Resource Identifiers (URI) soll europaweit den Zugang zur nationalen Gesetzgebung erleichtern. Der ELI soll in das Portal EUR-Lex integriert werden und zu einer schnelleren und zielgenaueren Auffindbarkeit der nationalen Normen aller Mitgliedstaaten führen.
Der Rat der Europäischen Union plant, die ELI-Einführung im “best-practice-Stil” durch die Entwicklung einer URI-Dokumentvorlage zu unterstützen.
In Deutschland befasst sich vor allem der Bereich Normendokumentation im Bundesamt für Justiz mit dem ELI für Bundesgesetze.
Obwohl ECLI und ELI im einzelnen unterschiedliche Merkmale aufweisen und ELI in ihrem Aufbau komplexer sind, ergänzen sich die beiden Systeme zur Identifizierung von Rechtsinformationen gegenseitig.
Der Arbeitskreis wird in die Materie einführen und Gelegenheit zum Meinungsaustausch bieten.