Gesetzesvorhaben zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und des E‑Government
Zeit: | Donnerstag, 13.09.2012, 15.00 Uhr |
Ort: | HS 0.19 |
Moderation: | Prof. Dr. Uwe-Dietmar BERLIT, Richter am Bundesverwaltungsgericht; Dr. Wolfram VIEFHUES, weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht, Oberlandesgericht Düsseldorf |
Referenten: | Dr. Ralf KÖBLER, Ministerialdirigent, Abteilungsleiter I, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa; Dr. Christian MEYER-SEITZ, Ministerialrat, Referatsleiter, Bundesministerium der JustizDer elektronische Rechtsverkehr in Justiz und Verwaltung steht quantitativ weiterhin vor dem Durchbruch. Zahl und Umfang der vielfältigen Pilotprojekte nehmen zwar zu, ebenso die Erkenntnis, wie die praktischen Probleme und Schwierigkeiten bewältigt werden könn(t)en. Für die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs spielt aber nicht zuletzt das (Prozess-)Recht eine zentrale Rolle. Es setzt den Rahmen für eine nutzenstiftende, praxisgerechte Gestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs; es kann aber auch — wie im Handelsregister und Mahnverfahren — den elektronischen Rechtsverkehr verbindlich einführen wollen. |
Für den Rechtsrahmen rücken erforderliche Verbesserungen in den Bereich des Möglichen. Die Justizministerkonferenz hat im Juni 2012 einige Länder beauftragt, den Gesetzentwurf der 6‑Länder-Arbeitsgruppe “eJustice-Bundesratsinitiative” umgehend als gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. In einer Vorfassung waren die konkreten Regelungsüberlegungen dieser Arbeitsgruppe Gegenstand der Diskussionen auf dem 20. EDV-Gerichtstag. Das Ziel, für die Justiz “prozessuale Hemmnisse” zu beseitigen und die “Rentierlichkeit” öffentlicher E‑Justice-Investitionen durch weitere Verpflichtungen zur elektronischen Kommunikation zu erhöhen, prägt auch den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz, den das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Juni 2012 zugänglich gemacht hat. Die beiden Entwürfe weisen im Grundsatz wie im Detail viele Gemeinsamkeiten, aber auch signifikante Unterschiede auf. Hinter der Sachdebatte über die Grundsatzfragen, die mit einer obligatorischen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für die “professionellen Einreicher” und die Justiz selbst verbunden sind, und die (divergierenden) Regelungsvorschläge und ‑ansätze steht auch die Frage, wie eine Verabschiedung dem elektronischen Rechtsverkehr dienlicher Regelungen noch vor der Bundestagswahl 2013 erreicht werden kann. Ebenso in die parlamentarische Phase gelangt im Herbst 2012 voraussichtlich der — überarbeitete — Gesetzentwurf eines “E‑Government-Gesetzes” des Bundes, der für den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz nicht zuletzt wegen der medienbruchfreien “Prozessketten” bei der Kontrolle von Behördenhandeln durch die öffentlich-rechtliche Fachgerichtsbarkeiten, der Erwartung insb. der Anwaltschaft an elektronische Kommunikation mit Behörden und Gerichten und der Antworten auf gemeinsame Fragen (sicherer Datenaustausch; elektronische Identifizierung jenseits der qualifizierten elektronischen Signatur; Anforderungen an ersetzendes Scannen) von Interesse ist.
Dr. Ralf Köbler (Abteilungsleiter im Hess. Justizministerium) wird den Gesetzentwurf der “Bundesratsinitiative” und dessen Regelungsansätze und ‑überlegungen vorstellen, Dr. Christian Meyer-Seitz (Referatsleiter im BMJ) wird erläutern, welche Gründe das BMJ zu seinem — partiell anders strukturierten — Gesetzentwurf und Regelungsansatz bewogen haben. Vom Stand des Einbringungsverfahrens wird abhängen, ob auch in die Kerninhalte des Gesetzentwurfes zum E‑Government-Gesetzes eingeführt wird. Kurzstatements von Verbands- und Interessenvertretern werden die Diskussion eröffnen.