Vertrauenswürdigkeit von Anbietern bei der Vergabe
Zeit: | Freitag, 14.09.2012, 9.00 Uhr |
Ort: | HS 0.19 |
Moderation: | Dr. Astrid SCHUMACHER, Referatsleiterin, Referat B 25 Mindeststandards und Produktsicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Referenten: | Fabian HODOUSCHEK, Oberregierungsrat, Referent im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); Winfried HÜHN Oberregierungsrat, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) |
Dokumente: | Präsentation — Protokoll |
Bei der öffentlichen Vergabe ist die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter ein wesentliches Kriterium der Auswahl des für die auszuschreibende Leistung passenden Partners. Eine objektive und vergaberechtlich zulässige Beurteilung ist jedoch um so schwieriger, je komplexer die gesuchte Dienstleistung/das gewünschte Produkt ist. Es gilt daher gleichermaßen rechtlich zulässige und sachdienliche Kriterien zu entwickeln, um mittels angemessener Maßstäbe zu einer für alle Beteiligten gewinnbringenden Vergabeentscheidung kommen zu können.
Aspekte, die wir in dem Arbeitskreis ansprechen und mit den Teilnehmern diskutieren möchten, sind u.a.:
- Vergaberechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Eingrenzung von Anforderungen an die Eignung von Anbietern von IT-Sicherheitsprodukten.
- Wirksamkeit der Vorlage von Herstellererklärungen, Sicht der Auftraggeber (Behörde) und Auftragnehmer (Wirtschaft).
- Berichte aus der Vergabe: positive und negative Praxisbeispiele.
- Vertrauenswürdigkeitstatbestände aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) / Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) / Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
- Gesteigerte Berücksichtigung der Vertrauenswürdigkeit von Bietern bei besonders sensiblen Beschaffungsvorhaben, darunter: kurze Darstellung der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG “Aufträge zu Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit”, Vergabeverordnung VSVgV.