Gruß- und Dankeswort des Vorsitzenden
Von Vereins- und Steuerrecht
oder: Warum ein Rechtsprofessor im Vorstand eines Vereins viel lernen kann
Dass die Arbeit in unserem Verein Fort- und Weiterbildungsaspekte auch außerhalb unserer Kernthemen „Rechtsinformatik und Informationsrecht“ hat, erlebe ich seit geraumer Zeit besonders deutlich bezogen auf zwei Rechtsgebiete: Das Vereins- und das Steuerrecht. Dass man sich im Steuerrecht – selbst wenn man Rechtsprofessor ist (außer für Steuerrecht, versteht sich) – oft auf einer terra incognita bewegt, ist ein Phänomen, das vielen Kollegen vertraut sein dürfte. Dass es aber auch in der Praxis des Vereinsrechts Vergleichbares zu erleben gibt, habe ich erst schrittweise gelernt. Dankenswerterweise hat uns auf diesem Terrain immer unser Vereinskollege Vossenkämper unterstützt, der auch dieses Jahr mithelfen wird, die – diesmal besonders wichtige (dazu sogleich mehr) – Mitgliederversammlung in voller Compliance mit dem Vereinsrecht abzuwickeln.
Nun aber zum Steuerrecht. Da stellte sich, ausgelöst durch das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15.6.2006 (2 K 10/05), die Frage, ob für denEDV-Gerichtstag der Status der Gemeinnützigkeit aufrechterhalten werden kann – mit allen Folgen, sogar rückwirkend. Dass uns diese Frage im Vorstand erheblich beschäftigt hat, wird man unschwer verstehen können, und dass wir uns alle im Gemeinnützigkeitsrecht erheblich fort- und weitergebildet haben auch. Jedoch hat die Geschichte – to cut a long story short – ein gutes Ende. Es konnte mit der saarländischen Steuerverwaltung eine Lösung gefunden werden, die demEDV-Gerichtstag – nach einer Anpassung der Satzung, die wir in der diesjährigen Mitgliederversammlung beraten werden – den Status der Gemeinnützigkeit dauerhaft sichert. Ich benutze die Gelegenheit, um der saarländischen Steuerverwaltung für den offenen Dialog zu danken, in dem dieses Ergebnis erreicht werden konnte. Zu danken ist aber auch den Mitstreitern Nilgens und Viefhues im geschäftsführenden Vorstand, sowie – last but not least – unserem Kassenführer Kesper. Sie alle haben sich um unseren Verein verdient gemacht.
Abschließend bitte ich um Nachsicht dafür, dass dieser Begrüßungstext vielleicht mit den Standard-Erwartungen an die rhetorische Gattung „Grußwort“ nicht ganz kompatibel ist. Aber ich denke, die diesmalige Wahl der Gattung „Dankeswort“ war angemessen.
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen und erkenntnisreichenEDV-Gerichtstag 2012.
Und wenn Sie noch nicht Mitglied unseres Vereins sind: Werden Sie Mitglied!
Denn da nun die Gemeinnützigkeit gesichert ist, sind wir weiterhin berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge auszustellen – und für Unternehmensspenden natürlich auch.
Saarbrücken, den 21.8.2012
Maximilian Herberger