Wie wird aus dem eJustice-Gesetz Realität?
Zeit: | Donnerstag, 26.9.2013, 13.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.19 |
Moderation: | Alfred Gass, Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Europäische EDV-Akademie des Rechts; Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf; Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht |
Referenten: | Dr. Ralf Köbler, Ministerialdirigent im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa; Dr. Christian Meyer-Seitz, Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz; Christoph Sandkühler, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer; Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht |
Dokumente: | Präsentationen Sandkühler — Meyer-Seitz — Protokoll |
Der Bundestag hat das “Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten” am 13. Juli 2013 verabschiedet, und der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz wird in Kürze verkündet werden. Zuvor war es über einen umfangreichen Änderungsantrag im Rechtsausschuss des Bundestages zu einer zwischen Bund und Ländern mitgetragenen Annäherung zu dem Parallelentwurf des Bundesrates und auch zu äußerst konstruktiven Gesprächen mit der deutschen Anwaltschaft gekommen. Ein breiter Kompromiss trägt die spätestens zum 1. Januar 2022 vorgesehene Eröffnung des verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs zwischen der Anwaltschaft, Behördenvertretern und den Gerichten aller Fachrichtungen in Deutschland. Die größte Revolution des Geschäftsbetriebes der Justiz und der “Rechts-Profis” seit Einführung der mechanischen Schreibmaschine steht tatsächlich bevor: Ab 2022 wird der elektronische Rechtsverkehr einziger schriftformerfüllender Kommunikationsweg für Anwälte und Behördenvertreter mit der Justiz sein. Das Anwaltsfach ist passé.
Herr Mdgt. Dr. Köbler, der von Beginn an federführend an dem Gesetzesvorhaben beteiligt war und im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa die mit IT, Modernisierung und eJustice befasste Abteilung leitet, beleuchtet den Gesetz gewordenen Inhalt der Reformansätze, den gesetzlich vorgegebenen Zeitplan und gibt einen kurzen Ausblick, was auf dem Weg nach 2022 normativ und auch technisch-organisatorisch zu tun ist: eine ganze große Menge!
Herr MR. Dr. Meyer-Seitz, der von Seiten des Bundesministeriums der Justiz das Gesetz maßgeblich mitgeprägt hat, wird im Anschluss das Gesetzgebungsverfahren bilanzieren und einen Ausblick auf die anstehenden weiteren legislativen Maßnahmen wie etwa die nähere Ausgestaltung des elektronischen Schutzschriftenregisters geben.
Das Gesetz stellt die Deutsche Anwaltschaft — wie auch andere “Justizkunden” — vor erhebliche Herausforderungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat – im konstruktiven Dialog mit „ der Justiz“ — die ambitionierte Aufgabe übernommen, für alle ca. 160.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Voraussetzungen für die sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten zu schaffen. Die Einrichtung der “besonderen elektronischen Postfächer” ist nur ein Teilaspekt im Zusammenhang mit der Errichtung einer geeigneten Kommunikationsumgebung.
Herr RA Sandkühler wird erläutern, welche Schritte die Bundesrechtsanwaltskammer bisher unternommen hat, um die elektronische Kommunikationsfähigkeit der Deutschen Anwaltschaft in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen sicher zu stellen. Er wird weiter erste konzeptionelle Überlegungen vorstellen und einen Ausblick zur weiteren Vorgehensweise geben.
Schließlich wird Herr Prof. Dr. Uwe Berlit wesentliche Handlungsfelder, deren Bearbeitung durch die Justiz zur Umsetzung des Gesetzes und zum Gelingen des Elektronischen Rechtsverkehrs erforderlich ist, näher beleuchten. Er wird dabei insbesondere auf die Bereiche Finanzen, Technik, Personal, Veränderungsmanagement, Mitbestimmung, Ergonomie sowie das Prozessrecht eingehen.