Barrierefreiheit und eJustice
Zeit: | Freitag, 26.09.2014, 9.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.19 |
Moderation: | Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator |
Referenten: | Andreas Carstens, Richter am Finanzgericht, Finanzgericht Niedersachsen Detlef Girke, BITV-Consult, selbständiger Berater für barrierefreie IT |
Dokumente: | Präsentation |
Zur Barrierefreiheit von eJustice gehört auch, dass elektronische Do-kumente barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.
Nach § 191a Abs. 3 Satz 1 GVG sind elektronischen Dokumente der Gerichte, wie Urteile, Beschlüsse, Ladungen oder richterliche Fristset-zungen, ab dem 01.01.2018 barrierefrei zu gestalten. Elektronische Schriftsätze der Anwälte und Behörden müssen für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein (vgl. z.B. § 130a Abs. 1 Satz 1 ZPO). Auch für elektronische Dokumente gibt es mit den Web Content Ac-cessibility Guidelines (WCAG 2.0) und dem PDF/UA-Standard DIN ISO 14289–1 Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Aufgabe des Arbeitskreises wird es sein, anhand von PDF-Dokumenten die Anforderungen an die Barrierefreiheit elektronischer Dokumente darzustellen und deren Bedeutung durch praktische Beispiele zu veranschaulichen. Im Vordergrund steht die Frage, welche Anforderungen zur Barrierefreiheit für elektronische Dokumente der Justiz oder elektronisch einzureichende Schriftsätze besonders wichtig sind und wie sie sich auf einfache Weise umsetzen lassen. Ziel des Ar-beitskreises ist es, aufzuzeigen,
- wie sich elektronische Dokumente von Justiz und Anwälten, die mittels Textverarbeitung erzeugt werden, barrierefrei erstellen lassen,
- welche Anforderungen und Einstellungen (beispielsweise: „Ko-pieren für Barrierefreiheit zulässig“) hierfür erforderlich sind und
- wie sich ein elektronisches Dokument darauf überprüfen lässt, ob es diesen Anforderungen entspricht.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises können Gerichtsverwaltungen in die Lage versetzen, durch die Formulierung einheitlicher Vorgaben für die Erstellung elektronischer Dokumente deren Barrierefreiheit sicherzu-stellen, Anwälten schon heute die Möglichkeit geben, elektronische Schriftsätze barrierefrei zu erstellen und die Hersteller von An-waltssoftware darin unterstützen, entsprechende Vorgaben in ihre Pro-gramme zu integrieren.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises sind damit gleichermaßen relevant für die Justiz, die Anwaltschaft und die Hersteller von Anwaltssoftware.