BLK: e²-Verbund
Zeit: | Freitag, 26.09.2014, 9.30 – 10.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Referenten: | Sven Voss, Richter am Amtsgericht; Referatsleiter in der Abteilung Informationstechnik und Modernisierung, Justizcontrolling, Organisation und Liegenschaften Hessisches Ministerium der Justiz Norbert Pott, Ministerialrat; Referatsleiter in der Abteilung Haushalt, Informationstechnik, Liegenschaften und Organisation |
Dokumente: | Präsentation Pott / Voss |
Der Bundestag hat im Juni 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verabschiedet. Spätestens ab 1. Januar 2022 wird der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg für Anwälte, Behördenvertreter und Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit den Gerichten in ganz Deutschland sein. Für die Justiz bedeutet dies, dass die sichere elektronische Kommunikation flächendeckend – insbesondere der elektronische Postein- und ‑ausgang – weiterentwickelt und die elektronische Akte eingeführt werden muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland und Sachsen-Anhalt durch Zeichnung einer Vereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Pflegeverbunds im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung zusammengeschlossen – der e2-Verbund.
In dem Vortrag wird erläutert werden, was sich hinter „e2“ im jeweiligen Projekt des Verbundes (e²A, e²F, e²P und e²T) verbirgt.