BLK: Rechtssicheres Scannen nach ResiScan
Rechtssicheres Scannen nach ResiScan und regelungstechnische Umsetzung in der Justiz am Beispiel der OT-Leit-ERV
Zeit: | Donnerstag, 25.9.2014, 13.30 — 14.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Referenten: | Dr. Astrid Schumacher, Referatsleiterin; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Walter Bredl, Referatsleiter; Bayerisches Staatsministerium der Justiz |
Dokumente: | Präsentation Dr. Schumacher |
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akten sind zwei Seiten einer Medaille. Die Potentiale elektronischer Kommunikation können — ohne Rücksicht auf die dabei verwendeten Programme — nur mit einem durchgängigen Workflow erschlossen werden, vom elektronischen Eingang über die elektronische Aktenbearbeitung bis zur elektronischen Zustellung gerichtlicher Entscheidungen.
Bis zum Inkrafttreten der Regelungen des sog. “E‑Justice-Gesetzes” für den verbindlichen elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte bildet der elektronische Rechtsverkehr, dort wo er eingeführt ist, ein Angebot, das angenommen werden kann, aber nicht muss. Für die übrigen Verfahrensbeteiligten besteht auch nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kein Zwang, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass bei der Anlegung und Führung elektronischer Akten die Transformation von Papierdokumenten in elektronische Dokumente eine Rolle spielen wird.
Mit der Technischen Richtlinie TR-03138 ResiScan hat das BSI eine Basis für mehr Rechtssicherheit im Bereich des ersetzenden Scannens geschaffen. Die TR führt entlang eines strukturierten Scanprozesses die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind, zusammen.
Die TR dient Anwendern in Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Handlungsleitfaden und Entscheidungshilfe bei der Umstellung papiergebundener Prozesse auf elektronische Prozesse. Dies betrifft insbesondere Anwendungen, in denen gesetzliche oder anders begründete Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen, die eine besondere Handhabung digitalisierter Dokumente nach sich ziehen, wenn das Original vernichtet werden soll.
Der elektronische Rechtsverkehr und elektronische Akten machen an den Ländergrenzen nicht Halt. Ziel der Organisatorisch-technischen Leitlinien ist es deshalb, den elektronischen Rechtsverkehr und damit zusammenhängende Abläufe — wie z. B. die elektronische Akten-führung — über die Ländergrenzen hinweg zu homogenisieren. In diesem Zusammenhang ist die BLK-Arbeitsgruppe Elektronischer Rechtsverkehr derzeit mit der Übernahme von Regelungen der TR-ResiScan in die OT-Leit-ERV befasst.