eGovernment-Gesetz-Masterplan
eJustice/eGovernment mit den Themen: eGovernment-Gesetz-Masterplan, eGovernment-Initiative 2.0, Digitale Verwaltung 2020
Zeit: | Donnerstag, 25.09.2014, 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.19 |
Moderation: | Dr. Astrid Schumacher, Regierungsdirektorin, Referatsleiterin, Bundesamtdesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Referenten: | Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Peter Batt, Ministerialdirigent, Ständiger Vertreter des IT-Direktors, Bundesministerium des Innern (BMI) Prof. Dr. Uwe Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Pascal Petitcollot, Präsident der Association pour le développement de l’informatique juridiques (ADIJ), Ehrenchefredakteur von Legifrance, Paris |
Dokumente: | Protokoll |
Mit der Verabschiedung des eGovernmentgesetzes des Bundes und des ERV-Fördergesetzes für die Justiz im Sommer 2013 hat der Bundesgesetzgeber die Weichen für eine “Digitalisierung” von Justiz und Verwaltung gestellt. Beide Staatsgewalten stehen vor der Herausforderung, die ambitionierten, für die Justiz und die Anwaltschaft klar terminierten Ziele des Gesetzgebers zeit- und sachgerecht umzusetzen — tunlichst ohne Beeinträchtigung der laufenden Aufgabenerledigung und unter Nutzung der Innovationschancen, die mit der Digitalisierung verbunden sind. Bei allen Unterschieden, die zwischen eJustice und eGovernment bestehen (mögen), ergeben sich auch viele gemeinsame Herausforderun-gen und Probleme, von Fragen des sicheren Datenaustauschs und sicherer Identifizierung jenseits der (qualifizierten) elektronischen Signatur über die Gestaltung elektronischer Akten bis hin zu medi-enbruchfreien “Prozessketten” bei der Aufgabenerledigung und in der Kommunikation mit Externen (BürgerInnen, Anwaltschaft, Wirtschaft, Behörden).
Der Arbeitskreis soll auf dem Hintergrund dieser Gemeinsamkeiten und „Schnittstellen“ die Information über die Umsetzungsaktivitäten in der Verwaltung mit möglichen Antworten auf die Frage verbinden, in welchen Teilbereichen Justiz und Verwaltung in den Umsetzungsstrategien voneinander lernen können, wo evtl. die Fragestellungen und Modernisierungsansätze unterschiedlich, die Lösungswege aber ähn-lich sind und wie der Wissens- und Erfahrungstransfer so organisiert werden kann, dass die Umsetzungsprozesse erfolgreich verlaufen.
MinDirig Peter Batt (BMI) wird an den Umsetzungsaktivitäten vor allem des Bundes ansetzen und dabei auch seine Erfahrungen aus dem IT-Planungsrat einbringen. Uwe Berlit wird versuchen, Trans-fervoraussetzungen und ‑grenzen aus der Sicht der Justiz zu reflektieren. Pascal Petitcollot (ADIJ) wird mit seinem Bericht über die Umsetzung von eJustice und eGovernment in Frankreich den Blick “über den nationalen Tellerrand” ermöglichen.