Grußwort des Vorsitzenden
„Time to say goodbye … “
Bisher standen hier andere Überschriften. Eine kleine Auswahl:
- (Saarbrücker) Standard (1994),
- Freies Recht für freie Bürger!? (1999),
- Neun Jahre — und (k)ein bißchen weise? (2000),
- Von Sicherheit, Freiheit und Sparsamkeit (2002),
- Mit der Technik von heute zur Justiz von morgen (2003),
- Justiz im Gespräch — Gerichte als Kommunikationszentren (2004),
- Das “e-” in “e‑justice“ (2007),
- „bottom up“ — und kein Motto (2008),
- IT@Recht — Auf dem Weg zur Justiz 2.0? — IT und Recht in der Netzgesellschaft (2010), Von Vereins- und Steuerrecht, oder: Warum ein Rechtsprofessor im Vorstand eines Vereins viel lernen kann (2012),
- Samstag, der 1. Januar 2022 (2013).
Diesmal habe ich mir aber erlaubt, eine etwas aus dem Rahmen fallende und persönlich geprägte Überschrift zu wählen. Denn: Der diesjährige EDV-Gerichtstag ist mein letzter im Amt des Vorsitzenden. Es gibt zwar die Theorie, dass man als Ruheständler besonders viel Zeit habe, um so angenehme und erfreuliche Aufgaben wahrzunehmen wie die, dem EDV-Gerichtstag vorzustehen. Derartigen Versuchungen darf man aber nicht über Gebühr nachgeben. Irgendwann ist es Zeit, sich zu verabschieden.
Ich verbinde diesen Abschied damit, allen Dank zu sagen, die mich in meiner Arbeit für den EDV-Gerichtstag unterstützt haben (wobei die Reihenfolge nicht von Belang ist, ein zwingendes diesbezügliches Kriterium ist mir nicht eingefallen).
Dank gebührt:
- den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Vorstand, die den etwas rebellischen, kooperativen und freundschaftlichen Gründungsgeist immer bewahrt haben;
- den Freunden aus Europa, vor allem aus Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz, die auch diesmal wieder den EDV-Gerichtstag durch ihre Anwesenheit auszeichnen, mitgestalten und ihm ein europäisches Gepräge geben;
- unserer Universität, die uns akademische Heimat ist;
- der saarländischen Politik für stete Unterstützung von Anfang an und die Mitgründung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts;
- den anderen Bundesländern und dem Bund für ihr nachhaltiges Engagement, das sich nicht nur in zahlreichen Eröffnungsvorträgen zeigte (und dieses Jahr wieder zeigt), sondern zugleich in der Mitwirkung der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz bei der Programmgestaltung seinen Ausdruck findet;
- Den Unternehmen, ohne deren Engagement in der Begleitausstellung wir das breite Panorama von präsenter IT-Technik nicht hätten bieten können, das stets den EDV-Gerichtstag geprägt hat;
- juris nicht nur für die Eröffnungsabende, die stets gelungen auf unser Treffen eingestimmt haben, sondern besonders für die Mitstiftung und Dotierung des Dieter Meurer-Förderpreises;
- meiner Familie.
Leicht stellt sich bei einem Abschied Melancholie ein. Zu leugnen, dass das ein wenig so ist, wäre nicht ehrlich. Es überwiegt aber der optimistische Blick in die Zukunft, zeichnet sich doch – mindestens bis 2022, aber wohl auch darüber hinaus – eine Aufgabe für den EDV-Gerichtstag ab, die unser gemeinsames Projekt lebendig halten kann. Die Rede ist von der Begleitung der nun begonnenen Reise zum vollständig elektronischen Rechtsverkehr.
Somit sind wir dann beim Motto des diesjährigen EDV-Gerichtstags angekommen: „mission possible“ wird man für den voll-elektronischen Rechtsverkehr nur sagen können, wenn sich eine Aufbruchsstimmung einstellt, die bis jetzt bei den „beteiligten Verkehrskreisen“ in der Breite noch nicht so recht auszumachen ist. Gewiss kann der diesjährige EDV-Gerichtstag in dieser Hinsicht einen Beitrag leisten – zusammen mit den kommenden.
Dass Frankreich unser Gastland bei meinem Abschied ist, freut mich besonders, habe ich doch dort in Montpellier zu Beginn meines Universitätslebens eine frühe europäische Rechtsinformatik in Aufbruchsstimmung erlebt, von der man nur lernen konnte. Und heute erreichen uns wieder viele inspirierende Gedanken zur europäischen Rechtsinformatik aus Frankreich. Sie werden dieses Jahr hier zur Sprache kommen. Zu erinnern ist schließlich – mit Dank für unsere französischen Freunde – an die „Déclaration de Sarrebruck“ vom 16.11.1997, eine wichtige Station auf dem Weg zu unserer Forderung „Freies Recht für freie Bürger“ von 1999. Die dadurch mit in Gang gesetzte Entwicklung zählt sicher zu den Dingen, auf die der EDV-Gerichtstag besonders stolz sein darf.
Saarbrücken, den 29.8.2014
(Maximilian Herberger)