BLK: Das Projekt “Schutzschriftenregister”
Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR)
Zeit: | Freitag, 25.09.2015, 11.30 — 12.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Referenten: | CHRISTOPH LECHER, Staatsanwalt, Leiter der Abteilung 6, Fachanwendungen der Staatsanwaltschaften, Projektleiter ZSSR, IT-Stelle der hessischen Justiz DR. STEFFEN W. SCHILKE, Projektleiter, Technischer Berater, IT-Stelle der hessischen Justiz |
Dokumente: | Protokoll (PDF) Präsentation (PDF) |
Mit der ab dem 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Regelung des § 945a ZPO wird das Rechtsinstitut der Schutzschrift erstmals gesetzlich normiert. Schutzschriften sind gemäß § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.
Aufgrund von § 945a Abs. 1 S. 1 ZPO sind die Länder verpflichtet, ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister) zu führen. Sobald eine Schutzschrift in dieses Register eingestellt ist, gilt sie als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht (§ 945a Abs. 2 S. 1 ZPO). Gemäß §§ 62 Abs. 2 S. 3, 85 Abs. 2 S. 3 ArbGG gilt gleiches auch für die Arbeitsgerichte. Die näheren Bestimmungen zum Register werden in einer Rechtsverordnung des BMJV — Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) — geregelt, die derzeit als Referentenentwurf vorliegt.
Im Rahmen des Vortrags soll ein kurzer Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand und die Möglichkeiten des Schutzschriftenregisters vermittelt werden. Ein Schwerpunkt wird auf der Darstellung der unterstützten Einreichungswege, der automatisierten Datenverarbeitung anhand der bei Einreichungen zwingend beizufügenden XJustiz-Datensätze sowie den Recherchemöglichkeiten im Register durch die Gerichte liegen.