BLK: Praktische Erfahrungen aus der E‑Justice-Pilotierung
Zeit: | Donnerstag, 24.09.2015, 13.30 – 14.30 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.18 |
Dokumente: | Protokoll (PDF) Präsentation Lindinger / Mück (PDF) Präsentation Schumacher (PDF) Präsentation Altemeier (PDF) |
Referenten: | THOMAS LINDINGER, Richter am Oberlandesgericht, Programmanager eJustice-Arbeitsplatz, Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz LARS MÜLLER_MÜCK, Richter am Landgericht, Projektleiter eIP, Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz |
Die Bayerische Justiz hat in Umsetzung des Programms eJustice-Arbeitsplatz das elektronische Integrationsportal als integrierten Ar-beitsplatz für das papierlose Arbeiten der RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsplefegerInnen und der Serviceeinheiten geschaffen. Dieses wurde auf dem EDVGT 2013 als Prototyp vorgestellt und auf dem EDVGT 2014 hinsichtlich der Projektstruktur und Pilotierungsplanung erläutert.
Der papierlose Arbeitsplatz wird seit Dezember 2014 mit der elektronischen Eingangsverarbeitung und seit März 2015 ergänzt um die elektronische Ausgangsverarbeitung und die elektronische Aktenführung mit dem elektronischen Integrationsportal eIP in der Zivilabteilung des Landgerichts Landshut pilotiert. Im Rahmen dieses Vortrags wird über die gewonnen Erfahrungen aus dem Pilotierungseinsatz und die zukünftigen Planungen des Einsatzes des elektronischen Integrationsportals berichtet.
Referent: | HENNING SCHUMACHER, Oberstaatsanwalt, Oberlandesgericht Köln / Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen |
Seit 27.05.2015 wird in den so genannten EHUG-Verfahren (Verfahren nach § 335 Abs. 5 HGB) in ausgewählten Kammern des Landgerichts Bonn neben Empfang und Versand elektronischer Dokumente auch die durchgehende elektronische Fallbearbeitung erprobt. Zugleich werden die elektronischen Arbeitsplätze – im Wesentlichen bestehend aus dem Integrationsportal e²A und den bewährten Fachverfahren JUDICA und TSJ – aus einer zentralen Rechenzentrumsumgebung bereitgestellt. Das Pilotprojekt ist alsbald nach dem Pilotierungsbeginn mit zwei Kammern auf sechs Kammern ausgeweitet worden. Es bringt nach seinem erfolgreichen Start wertvolle Erkenntnisse insbesondere zu Umgang und Zufriedenheit der Anwender mit den Mitteln der elektronischen Aktenführung, zu Verbesserungsmöglichkeiten für die eingesetzte Software oder zur optimalen ArbeitsplatzAusstattung für den elektronischen Rechtsverkehr. Nachdem zunächst die elektronische Akte parallel zur papiergestützten Bearbeitung geführt wird, ist zügig der Umstieg auf eine rein elektronische Verfahrensbearbeitung beabsichtigt.
Referent: | JENS ALTEMEIER, Oberstaatsanwalt, Leiter IuK Referat, Justizministerium Baden-Württemberg |
Die Justiz Baden-Württemberg wird mit der „eAkte Justiz Baden-Württemberg“ demnächst die verbindliche elektronische Aktenführung bei einem Arbeitsgericht und bei einem Landgericht pilotieren. Nach einer Stichtagsregelung werden alle Neuverfahren bei zwei Pilotgerichten in den ausgewählten Geschäftsbereichen nicht mehr mit einer Papierakte versehen, sondern vollelektronisch geführt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, um die §§ 298a ZPO, 46e ArbGG mit Leben zu füllen.
Im Rahmen eines Kurzvortrags wird ein Einblick in die Planungen, Herausforderungen und Maßnahmen gegeben, denen sich die Justiz Baden-Württemberg wenige Monate vor dem Start der verbindlichen elektronischen Akte stellt.