E‑Government und E‑Justice
— Schnittstellen und Synergien -
Zeit: | Donnerstag, 24.09.2015, 15.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.23 |
Moderation: | PROF. DR. UWE-DIETMAR BERLIT, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig (Deutschland) DIPL.-ING. DR. FELIX GANTNER, selbständiger Rechtsinformatik-Berater DR. ASTRID SCHUMACHER, Regierungsdirektorin; Referatsleiterin; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
Referenten: | DR. JOHANN BIZER, Jurist; Vorstandsvorsitzender der Dataport AöR JÜRGEN EHRMANN, Ministerialrat; Justizministerium Baden-Württemberg; Vorsitzender der BLK-AG IT-Standards in der Justiz MAG. BARBARA LENZ, Leiterin des Geschäftsbereichs Qualitätsmanagement und EDV/IT Bundesverwaltungsgericht (Österreich) |
Dokumente: | Protokoll Präsentation Dr. Bizer Präsentation Ehrmann |
Verwaltung und Justiz haben immer wieder “Berührungsstellen”, an denen Informationen oder Akten ausgetauscht werden. BürgerInnen, Wirtschaft und Rechtsanwaltschaft wollen mit Verwaltung und Justiz einfach und schnell kom-munizieren, ohne zwischen den Kommunikationspartnern “Justiz” und “Verwaltung” unterscheiden zu müssen. IT- und Kommunikationsstandards sind für die Digitalisierung von Justiz und Verwaltung und ihrer Arbeitsprozesse unabweisbar, um die Komplexität von Systemen zu reduzieren, Kommunikation und automatisierte Verarbeitung zu vereinfachen und so Nutzungshindernisse abzubauen. Der Arbeitskreis ist diesen Standarisierungsnotwendigkeiten und ‑prozessen in Verwaltung und Justiz gewidmet.
Dr. Johannes Bizer (Vorsitzender des Dataport-Vorstandes) ist als “Datenverarbeitungsdienstleister” für Justiz und Verwaltung mit beiden Bereichen befasst. Auch wenn verfassungs- und organisationsrechtlich E‑Justice und E‑Government klar zu unterscheiden sind, ergeben sich bei den Programmen zur Digitalisierung und IT-Unterstützung ihrer Prozesse in der Justiz einerseits, bei der Neuformulierung von Aufgaben vor dem Hintergrund einer fachspezifischen Umsetzung im E‑Government andererseits Parallelen und Zusammenhänge. Er untersucht die Frage, wie in den Umsetzungsprozessen wechselseitig aufeinander Bezug nehmen und sich gegenseitig unterstützen zu können, pointiert: Was könnte E‑Government von E‑Justice – was E‑Justice von E‑Government lernen?
Dieselbe Leitfrage greift mit dem Akzent auf Standardisierungsprozesse im engeren Sinne Jürgen Ehrmann (Justizministerium Baden-Württemberg und Vorsitzender des BLK-Arbeitsgruppe IT-Standards) auf. Im Anschluss an seinen Bericht zu den IT-Standards der Justiz, den er im BLK-Arbeitskreis geben wird, blickt er aus der Perspektive der Justiz auf die verschiedenen IT-Standardisierungs- und ‑Normierungsprozesse im Bereich des E‑Government. In welchen Bereichen kann die Justiz Erfahrungen einbringen? In welchen Bereichen kann, wird oder muss sie IT-Standardisierungen des E‑Government auch in die Justiz übernehmen? Und in welchen Bereichen gilt es, sich zur Optimierung der Schnittstellen zwischen Verwaltung und Justiz (oder zur Abwehr von Fehlentwicklungen) einzubringen?
Mag. Barbara Lenz (Leiterin des Geschäftsbereichs Qualitätsmanagement und EDV/IT am Bundesverwaltungsgericht Österreich) wird zeigen, dass es für Probleme auch Lösungen gibt. Sie berichtet über den standardisierten elektronischen Dokumentenaustausch zwischen Bundesverwaltungsgericht und Behörden in Österreich.